Bis zum 31. Dezember 2024 bestand für tarifliche Auszubildende und Anwärter*innen der Laufbahngruppe 1 (ehem. einfacher und ehem. mittlerer Dienst) die Möglichkeit, ein vergünstigtes VBB-Abo Azubi zu erwerben. Beim VBB-Abo Azubi handelte es sich stets um ein Jahresabonnement, das nun spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 endet.
Durch dieses Angebot hatten die Betroffenen die Möglichkeit, kostengünstig und über die Hauptstadtzulage steuerfrei bezuschusst den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb Berlins und Brandenburgs zu nutzen, zuletzt für monatlich 37,10 €. Und das war dringend notwendig: Gerade vor dem Hintergrund, dass die Bestrebungen des Berliner Senats zur Revitalisierung des Beschäftigtenwohnens noch lange nicht ausreichen, um die hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum durch Nachwuchskräfte und Beschäftigte im Landesdienst zu decken. Besonders betroffen sind dabei jene mit den niedrigsten Einkommen, die aufgrund der angespannten Wohnraumsituation in der Stadt regelmäßig gezwungen sind, in Randbezirke oder ins Umland nach Brandenburg zu ziehen.
Besonders hart trifft es unsere Steueranwärter*innen: Sie müssen während ihrer Theoriephasen die Landesfinanzschule in Königs Wusterhausen (Tarifbereich C) erreichen. Wohnheimplätze für sie? – Fehlanzeige. So bleibt nur das tägliche Pendeln.
Doch wie stellt sich die aktuelle Lage dar?
Tarifliche Auszubildende und Anwärter*innen der Laufbahngruppe 1 haben derzeit nur die Möglichkeit, eine Monatskarte Azubi der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu erwerben, um eine steuerfreie Bezuschussung über die Hauptstadtzulage zu erhalten. Diese kostet bereits 52,20 € und gilt dabei nur für den Tarifbereich AB. Wer den Tarifbereich C, wie oben beschrieben, zusätzlich benötigt, muss weitere 23,10 € monatlich zahlen. Für diesen Zusatzbereich erfolgt keine steuerfreie Bezuschussung.
Zum Vergleich: Anwärter*innen der Laufbahngruppe 2 können, bei einem höheren Grundgehalt, über die Hauptstadtzulage ein Deutschlandticket Job steuerfrei erwerben und damit für 55,10 € den gesamten öffentlichen Nahverkehr in Deutschland nutzen.
Wir halten diesen Zustand für ungerecht.
Um das Deutschlandticket Job auch dem benachteiligten Personenkreis zur Verfügung stellen zu können, bedarf es einer Änderung des Dienstrechts, des Tarifvertrags über die Gewährung einer Hauptstadtzulage sowie bundesrechtlicher Regelungen. Eine kurzfristige Umsetzung ist nicht absehbar. Die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen sieht hierfür laut eigener Aussage keinen Handlungsbedarf, da ihrer Auffassung nach keine Ungleichbehandlung vorliege.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) teilte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im April 2025 mit, dass ein Nachfolgeangebot geplant sei, das sich am Semesterticket für Studierende orientieren solle. Eine schnelle Umsetzung ist aus unserer Sicht dringend erforderlich.
Der Hauptpersonalrat und die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung haben sich daher in einem gemeinsamen Schreiben an die zuständige Senatsverwaltung sowie an die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gewandt, um die sofortige Realisierung eines Nachfolgeangebots für das VBB-Abo Azubi zu erwirken. Eine Rückmeldung auf dieses Schreiben steht bislang jedoch aus.
Im Kampf um die Besetzung von Ausbildungsplätzen muss das Land Berlin als Ausbilderin und Dienstherrin attraktiv sein und den angekündigten Ticketpreiserhöhungen durch den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg im Interesse seiner tariflichen Auszubildenden und Anwärter*innen entgegenwirken.
Mobilität bedeutet mehr als nur Fortbewegung, sie schafft Zugang zu Bildung, Beruf und gesellschaftlicher Teilhabe. Gerade für Auszubildende, Anwärter*innen und Menschen mit geringem Einkommen ist sie ein Schlüssel zur Chancengleichheit.