Nachlass - Erbschaft - Testament

  • Die Amtsgerichte sind als Nachlassgerichte sachlich zuständig für:
    • die amtliche Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen**die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen
    • die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
    • die Einleitung von Nachlasspflegschaften bei unbekannten Erben.
  • Örtlich zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
  • Für streitige Erbauseinandersetzungen oder Ansprüche gegen die Erben z.B. die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen sind nicht die Nachlassgerichte , sondern die Zivilgerichte zuständig .
  • Wenn eine Geburt nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes beurkundet wurde , übernimmt die das zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer insoweit die Funktion des Geburtsstandesamts eines Erblassers.
  • Erben, die im Ausland wohnen, können sich zur Aufnahme der Erbscheinsverhandlung oder zur Beglaubigung von Erbausschlagungen an die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen wenden.

Hier können Sie mittels Postleitzahl das zuständige Amtsgericht ermitteln.

  • Merkblatt für Nachlasssachen

    PDF-Dokument (142.8 kB)

  • Wissenswertes Zum Thema Erbrecht

    PDF-Dokument (426.0 kB)

  • Nachlass und Erbangelegenheiten

    (Leichte Sprache)

    PDF-Dokument (208.4 kB)

  • Das Erbrecht

    (Leichte Sprache)

    PDF-Dokument (489.3 kB)

  • Wertermittlungsbogen (NLS 17)

    (online ausfüllbar)

    PDF-Dokument (316.9 kB)

  • Antrag auf Testamentseröffnung (NLS 22)

    PDF-Dokument (57.7 kB)

  • Antrag auf Testamentshinterlegung (NLS 21 )

    (online ausfüllbar)

    PDF-Dokument (73.8 kB)

Hilfreiche Links: