Notarangelegenheiten

  • Hinweise für die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Notarstelle

    PDF-Dokument (94.8 kB) - Stand: September 2023

  • Formular für die Bewerbung um Bestellung zum Notar

    (Online ausfüllbar mit Adobe)

    PDF-Dokument (257.5 kB) - Stand: September 2023

  • Einverständniserklärung

    (Online ausfüllbar mit Adobe)

    PDF-Dokument (83.6 kB) - Stand: September 2023

  • Personalbogen

    (Online ausfüllbar mit Adobe)

    PDF-Dokument (25.0 kB) - Stand: September 2023

  • Bestellung Notarvertretung

    PDF-Dokument (85.6 kB) - Stand: Stand: Januar 2023

Zusätzlicher Hinweis für die Bestellung eines Notarvertreters:

Im Hinblick auf die von dem Vertreter abzugebende Selbstauskunft wird darauf hingewiesen, dass die Fragen richtig und vollständig zu beantworten sind. Etwaige falsche oder unvollständige Angaben können geeignet sein, Bedenken gegen die persönliche Eignung für zukünftige Anträge auf Bestellung zum Notarvertreter oder Notar zu begründen (§§ 6 Abs. 1, 39 Abs. 3 BNotO; vgl. hierzu Urteile des BGH vom 23. Juli 2012 [NotZ(Brfg) 7/11 und NotZ(Brfg) 12/11] sowie Beschluss des BGH vom 5. März 2012 [NotZ (Brfg) 13/11].

Berufsrecht

  • Allgemeine Verfügung über Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot)

    PDF-Dokument (176.4 kB) - Stand: 22. März 2022

  • Änderung AV Not 20.12.2022

    PDF-Dokument (146.3 kB) - Stand: 20. Dezember 2022

  • Muster 1 zur AV Not

    PDF-Dokument (138.9 kB) - Stand: Stand: 20. Dezember 2022

  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DoNot)

    PDF-Dokument (343.2 kB) - Stand: Stand: 20. Dezember 2022

Hinweise zu Verstößen gegen das Geldwäschegesetz

Der Präsident des Landgerichts Berlin II übt die Dienstaufsicht über die in Berlin ansässigen Notarinnen und Notare aus. Nach § 53 Absatz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) ist er verpflichtet, ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und auf der Grundlage dieses Gesetztes erlassener Rechtsverordnungen und gegen andere Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung, bei denen es die Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist, die Einhaltung der genannten Rechtsvorschriften sicherzustellen oder Verstöße gegen die genannten Rechtsvorschriften zu ahnden, einzurichten.

Konkrete Hinweise auf Verstöße durch Notarinnen oder Notare gegen die vorgenannten Bestimmungen können Sie auf folgenden Wegen übermitteln:

Per Post:
Der Präsident des Landgerichts Berlin II
Notarabteilung
Littenstraße 12-17
10179 Berlin

Online:
https://www.bkms-system.com/Hinweis-GwG-Berlin

Bitte beachten Sie, dass ein Hinweis möglichst konkrete Angaben zu dem Vorwurf enthalten sollte. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.

Sollten Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, beachten Sie, dass ihre Identität ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht offenbart werden darf, es sei denn, eine Weitergabe dieser Informationen ist im Kontext weiterer Ermittlungen oder nachfolgender Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren aufgrund eines Gesetzes erforderlich oder die Offenlegung wird gerichtlich angeordnet, § 53 Absatz 3 Geldwäschegesetz.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Notarinnen und Notaren dürfen wegen eines Hinweises weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich verantwortlich gemacht noch zum Ersatz von Schäden herangezogen werden, es sei denn der Hinweis ist vorsätzlich unwahr oder grob fahrlässig unwahr abgegeben worden, § 53 Absatz 5 Geldwäschegesetz.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können. Wegen der Verarbeitung etwaiger uns durch Ihre Anzeige bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, weisen wir auf die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/das-gericht/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärungen hin, die wir Ihnen auf Wunsch auch schriftlich zukommen lassen.

Hilfreiche Links Weitere Informationen stehen Ihnen auf den folgenden Seiten zur Verfügung:

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