Schöffen und ehrenamtliche Richterinnen und Richter

  • Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt (§§ 31, 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG).
  • Jeder Staatsbürger ist zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet.
  • Über die Möglichkeit der Entbindung von dem Schöffenamt entscheidet das Gericht nach Anhörung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 8 Abs. 5, Nr. 9 Abs. 3).
  • Merkblatt für Schöffen

    (Vordruck 124)

    PDF-Dokument (128.6 kB) - Stand: 9/2021

  • Unterweisung zum Arbeitsschutz

    für ehrenamtliche Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Tiergarten

    PDF-Dokument (152.3 kB) - Stand: 11/2021

  • Merkblatt zur Information ehrenamtlicher Richterinnen und Richter

    über sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit und über die Möglichkeit weiterer Nutzung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (StP 267)

    PDF-Dokument (16.2 kB) - Stand: 6/2010

  • Antrag auf Entschädigung

    online ausfüllbar (KS 2)

    PDF-Dokument (111.3 kB) - Stand: 1/2015

  • Bescheinigung über Verdienstausfall

    online ausfüllbar (AVR 16)

    PDF-Dokument (99.5 kB) - Stand: 1/2015