Einführung einer neuen Software für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Berliner Verwaltung

Aufgrund der Einführung eines neuen Kassenprogramms können im Zeitraum vom 09. – 29. Juni 2026 keine Auszahlungen erfolgen.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese vorübergehende Einschränkung. Unsere Mitarbeitenden sind bemüht, die anfallenden Rückstände im Anschluss zeitnah abzuarbeiten. Für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten wird um Entschuldigung gebeten.

Einstweiliger Rechtsschutz

  • Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des oder der Beklagten .

Hier können Sie mittels Postleitzahl Ihr zuständiges Amtsgericht ermitteln.

Hilfreiche Links

Weitere Informationen stehen Ihnen auf den folgenden Seiten zur Verfügung:

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