- Das von den Grundbuchämtern der Amtsgerichte geführte Grundbuch dient dazu, über die privatrechtlichen Verhältnisse (Eigentum, Hypotheken und andere Belastungen) eines Grundstückes Auskunft zu geben.
- Das örtlich zuständige Grundbuchamt bzw. Amtsgericht können Sie folgender Übersicht entnehmen:
Grundbuch - Informationen und Zuständigkeiten
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Zuständigkeiten in Grundbuchsachen