Mediation ist ein eigenständiges Verfahren zur Beilegung von Konflikten. Sie beruht auf der Idee, dass die Parteien eines Streites auch die Experten für dessen Lösung sind.
Eine Mediation beim Güterichter kommt in Betracht, wenn eine Klage/Berufung bei Gericht eingegangen und zugestellt ist. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Mediationsverfahren beim Güterichter findet daher nur statt, wenn alle damit einverstanden sind. Das Einverständnis holt entweder der streitentscheidende Spruchrichter oder der Güterichter ein. Die Anregung, ein solches Verfahren durchzuführen, kann auch von den Parteien kommen.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren. Die Parteien arbeiten ihre eigenen wirtschaftlichen, persönlichen oder anderen individuellen Interessen heraus. Auf der Grundlage dieser Interessen entwickeln sie Lösungsoptionen für den Konflikt. Diese Lösungsoptionen sind für den konkreten Konflikt maßgeschneidert. Sie sind oft weitreichender und zukunftsorientierter als solche, die in einem herkömmlichen Gerichtsverfahren vorgeschlagen werden könnten.
Dabei werden die Parteien von besonders geschulten Güterichtern unterstützt. Die Güterichter moderieren den Streit im Sinne eines fairen und transparenten Verfahrens. Die Güterichter, die eine Mediation in einem Verfahren durchführen, entscheiden diesen Rechtsstreit nicht als Spruchrichter. Deshalb geben die Güterichter auch keine eigene rechtliche Einschätzung zum Ausgangs des Rechtsstreits ab. Die Güterichter können einen verbindlichen, vollstreckbaren Vergleich protokollieren.