Über das Gericht

Über das Gericht

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Landgerichts Berlin II. Wir freuen uns, Ihnen das Gericht mit seinen zwei Standorten in der Littenstraße (Berlin-Mitte) und am Tegeler Weg (Berlin-Charlottenburg) näher vorzustellen.

Das Landgericht Berlin II entstand am 1. Januar 2024 durch die Aufteilung des ehemaligen Landgerichts Berlin und ist nun für alle landgerichtlichen Zivilsachen in Berlin zuständig. Zugleich nimmt es u.a. die Notariats- und Geldwäscheaufsicht für das Land Berlin wahr.

Bitte beachten Sie, dass vor den Landgerichten grundsätzlich Anwaltszwang besteht (§ 78 Abs. 1 S. 1 ZPO). Parteien müssen sich deshalb in aller Regel durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen.

Zuständigkeiten des Landgerichts

Die Zuständigkeit der Landgerichte besteht im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten, deren Streitwert über 5.000,00 € liegt und die nicht ausdrücklich den Amtsgerichten zugewiesen sind (§§ 23, 71 Abs. 1 GVG). Einige Rechtsstreitigkeiten sind zudem – unabhängig vom Streitwert – direkt den Landgerichten zugewiesen (§ 71 Abs. 2 GVG). Daneben entscheiden die Landgerichte über die meisten Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte (§ 72 GVG).

Das Landgericht Berlin II verfügt über viele Spezialkammern, die u.a. für die folgenden Rechtsgebiete zuständig sind:

  • Standort Tegeler Weg: Amtshaftung und öffentlich-rechtliche Entschädigungssachen, Architektenhonorarsachen, Bank- und Finanzgeschäfte, (internationale) Bausachen, erbrechtliche Streitigkeiten, Gewerbemietsachen, Handelssachen, Heilbehandlungssachen, insolvenzrechtliche Streitigkeiten, Kapitalanlagesachen, Pressesachen, Versicherungssachen
  • Standort Littenstraße: Betreuungssachen (2. Instanz), erbrechtliche Streitigkeiten, gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Kartellsachen, (internationale) Handelssachen, insolvenzrechtliche Beschwerden, Notarsachen, Verkehrsunfälle, Wohnraummiete (2. Instanz) und Wohnungseigentum (2. Instanz)

Die einzelnen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan.

Geschichte des Landgerichts Berlin II

Die Berliner Landgerichte entstanden im Zuge der Reichseinheit im Jahre 1879. Das Landgericht I war seinerzeit für den Stadtkreis zuständig und hatte seinen Sitz in dem 1896 bis 1905 erbauten Gebäudekomplex im Bezirk Mitte, Grunerstraße/Ecke Neue Friedrichstraße, der jetzigen Littenstraße. Für das Landgericht II, das seinerzeit für die südlichen stadtnahen Kreise von Groß Lichterfelde bis Zossen zuständig war, entstand ein Justizgebäude an der Möckernstraße in Kreuzberg zwischen Kleinbeerenstraße und Halleschem Ufer, von dem heute nach dem Zerstörungswerk des Bombenkrieges nur noch ein Teil übrig geblieben ist (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg). Im Jahre 1899 wurde schließlich die Errichtung eines Landgerichts III beschlossen, um eine Zuständigkeit für die nordwestlich bis nordöstlich gelegenen stadtnahen Kreise von Nauen und Bernau bis Strausberg zu begründen.

Im Juli 1933 wurden die drei Landgerichte zu einem Landgericht Berlin verschmolzen. Nach dem Kriege und der Spaltung der Stadt wurde das Gerichtsgebäude in der Littenstraße in dem dreistufigen Gerichtsaufbau der DDR neben anderen Justizbehörden für die Unterbringung des Obersten Gerichts der DDR und des Stadtgerichts Berlin genutzt. Im Westteil der Stadt musste das Landgericht hingegen zunächst in mehreren Zehlendorfer Villen Recht sprechen. Erst Ende 1950 bezog es das Gebäude des ehemaligen Landgerichts III am Tegeler Weg, wo es bis heute einen seiner Standorte hat.

Nach der Wiedervereinigung der Stadt im Oktober 1990 hat das Landgericht seine Dienststellen von bisher zwei auf drei erweitert. Neben dem Standort in der Moabiter Turmstraße, dem Sitz des Kriminalgerichts, sind die Zivilkammern und die Gerichtsverwaltung zunächst in Berlin-Charlottenburg verblieben. Im Zuge zahlreicher Veränderungen sind sie in den Folgejahren zwischen den Standorten Tegeler Weg und Littenstraße verteilt worden. Auch Der Präsident des Landgerichts hatte seinen Sitz seit dem Jahr 2006 im Dienstgebäude Littenstraße.

Mit dem Gesetz über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur, das am 22. Februar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet wurde, wurde die Errichtung eines weiteren Landgerichts im Land Berlin beschlossen. Das bisherige Landgericht besteht unter der Bezeichnung „Landgericht Berlin I“ fort und ist für den strafrechtlichen Bereich zuständig. Das Landgericht Berlin I hat seinen Sitz im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Tiergarten. Das zum 1. Januar 2024 errichtete neue Landgericht führt die Bezeichnung „Landgericht Berlin II“ und ist für den zivilrechtlichen Bereich zuständig. Das Landgericht Berlin II verfügt über die Standorte am Tegeler Weg und in der Littenstraße.

Präsident

N.N.

Vizepräsident

VPräsLG Florian Krick

Landgericht Berlin II - Standort Tegeler Weg

Verkehrsanbindungen

Landgericht Berlin II - Standort Littenstraße

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