Amtsgericht Wedding - Kennzifferanträge

Auf dieser Seite werden Ihnen die Kennzifferanträge im pdf-Format zugänglich gemacht..

Mit Hilfe der Kennziffer können Antragsteller bzw. Prozessbevollmächtigte ihre Bezeichnung und Anschrift für Anträge an das Zentrale Mahngericht des Amtsgerichts Wedding durch eine vom Gericht zu vergebene achtstellige Kennziffer (z. B. 01224567) verschlüsseln lassen.
Im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (Zeile 9 bzw. Zeile 47) oder im Online-Mahnantrag ist dann anstelle der vollständigen Bezeichnung des Antragstellers und seiner gesetzlichen Vertreter oder des Prozessbevollmächtigten nur noch diese Kennziffer ohne jeden weiteren Zusatz anzugeben. In allen vom Gericht erstellten Bescheiden und sonstigen Schriftstücken wird die Bezeichnung so ausgeschrieben, wie sie dem Antrag auf Kennziffer entspricht.
Außerdem kann der Antragsteller bzw. Prozessbevollmächtigte mit dem Antrag auf Erteilung einer Kennziffer dem Gericht eine Einzugsermächtigung erteilen.
Mit dieser erteilten Einzugsermächtigung erklären sich Antragsteller bzw. Prozessbevollmächtigter damit einverstanden, dass neben der Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren auch evtl. anfallende Zustellauslagen sowie Gerichtskosten für weitere Anträge nach Beendigung des Verfahrens (z. B. Antrag auf Erteilung einer 2. vollstreckbaren Ausfertigung) eingezogen werden.
Hinsichtlich des Einzugs der 2. Prozesskostenhälfte für die Durchführung des streitigen Verfahrens muss eine ausdrückliche Einzugsermächtigung zum Zeitpunkt der gewünschten Abgabe vorliegen.
Im elektronischen Datenaustausch ist die Verwendung einer Kennziffer zwingend notwendig, für kosten- oder gebührenbefreite Antragsteller lediglich im Vordruckverfahren.
In diesem Zusammenhang wird für Antragsteller aus Berlin auf das Justizgebührenbefreiungsgesetz und für Antragsteller aus Brandenburg auf das Brandenburgische Justizkostengesetz (JKGBbg) verwiesen.
Sofern eine anderweitige Kosten- oder Gebührenbefreiung besteht sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Der Antrag ist auf dem anliegenden Vordrucksatz an das Amtsgericht Wedding, 13343 Berlin zu richten. Kosten hierfür entstehen nicht.

Es wird zwischen einer Antragsteller-Kennziffer und einer Prozessbevollmächtigten-Kennziffer unterschieden. Es ist daher der entsprechende Vordruck zu nutzen.

Sofern eine Bankverbindung für Zahlungen des Antragsgegners angegeben wird, erscheint diese direkt neben den Angaben zum Antragsteller bzw. Prozessbevollmächtigten.
Diese wird dann ins Rubrum übernommen.

Der Antrag ist vom Antragsteller bzw. Prozessbevollmächtigten zu unterschreiben.
Für weitere Informationen – auch zum elektronischen Datenaustausch – steht Ihnen das Zentrale Mahngericht unter der Telefonnummer: 030/90156-0 gern zur Verfügung.

Bitte den Antrag Online bzw. in Druckschrift ausfüllen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu dem jeweiligen Kennzifferantrag.

Informationen finden Sie zudem auf der Homepage des Amtsgerichts Wedding.

Die Kennzifferanträge können Sie hier als PDF-Datei herunterladen