Elektronische Einreichung

Klagen und fristwahrende Schriftsätze dürfen nicht per E-Mail eingereicht werden!

Schritt für Schritt: So kommunizieren Sie elektronisch mit der Justiz

Sie wollen eine Klage, einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In zwei Schritten kommen Sie zum Ziel:

1. Ihr Schriftsatz:

• Ihr Schriftsatz muss mit Ihrem vollständigen getippten Namen z.B. “Max Mustermann” als einfache elektronische Unterschrift (Signatur) enden oder die den Schriftsatz enthaltene Datei muss eine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen.

•Die den Schriftsatz enthaltene Datei muss ein PDF-Dokument sein.

2. Ihr Übermittlungsweg:

Sie können das “Mein Justizpostfach” (MJP), oder das besondere elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen.
Eine gewöhnliche E-Mail ist unzulässig!

Eine “Schritt für Schritt”-Anleitung zur Einrichtung des “Mein Justizpostfach” findet Sie unter Mein Justizpostfach

Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
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      09:00-13:00 Uhr
      15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.

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