Klagen und fristwahrende Schriftsätze dürfen nicht per E-Mail eingereicht werden!
Schritt für Schritt: So kommunizieren Sie elektronisch mit der Justiz
Sie wollen eine Klage, einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In zwei Schritten kommen Sie zum Ziel:
1. Ihr Schriftsatz:
• Ihr Schriftsatz muss mit Ihrem vollständigen getippten Namen z.B. “Max Mustermann” als einfache elektronische Unterschrift (Signatur) enden oder die den Schriftsatz enthaltene Datei muss eine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen.
•Die den Schriftsatz enthaltene Datei muss ein PDF-Dokument sein.
2. Ihr Übermittlungsweg:
Sie können das “Mein Justizpostfach” (MJP), oder das besondere elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) nutzen.
Eine gewöhnliche E-Mail ist unzulässig!
Eine “Schritt für Schritt”-Anleitung zur Einrichtung des “Mein Justizpostfach” findet Sie unter Mein Justizpostfach