Hinweise zur Erforderlichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten:
Die Rechtsantragstelle ist täglich von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.
Eilige Anträge (z. B. Anträge auf einstweilige Verfügungen, Vollstreckungsschutzanträge) werden dabei mit Vorrang und schnellstmöglich bearbeitet.
Telefonisch ist die Rechtsantragsstelle täglich nur von 09:00 bis 11:30 Uhr erreichbar.
Die wöchentliche Spätsprechstunde am Donnerstag (15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung in Rechtsantragsangelegenheiten unser Kontaktformular.
Kontaktformular