Erbausschlagungen

Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet.

Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine (pro drei Personen) gebeten. Minderjährige Personen müssen nicht zum Termin miterscheinen.

Zur Vereinbarung eines Termins für Erbausschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben.
Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz/Pflegeheim an.

Hinweis:
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein oder die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem Notar / einer Notarin auf.

Die Online-Terminbuchung steht nicht für die Beantragung eines Erbscheins zur Verfügung.

Für eine Testamentsablieferung oder einen Testamentseröffnungsantrag benötigen Sie keinen Termin.

Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr
      15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.

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