Beratungshilfe
Kostenübernahme für eine beabsichtigte außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt
Zuständigkeit:
Wenn Sie im Bezirk Wedding oder Reinickendorf wohnen, ist das Amtsgericht Wedding zuständig für Ihr Anliegen bzgl. Bewilligung von Beratungshilfe! Sie können den Antrag mündlich oder schriftlich stellen, aber nur BEVOR Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen haben.
Vorab-Check:
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A: Wenn Sie den Antrag mündlich stellen möchten:
Stellen Sie bitte online eine Kontaktanfrage unter:
Hier anklicken:
Sie erhalten sodann zeitnah den Rückruf der/s für Sie zuständigen Rechtspflegerin/s. Telefonisch werden der Sachverhalt und das rechtliche Problem erörtert. Kann Beratungshilfe gewährt werden, vereinbart die/der zuständige Rechtspfleger/in sogleich mit Ihnen einen Termin.
B: Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Füllen Sie das Antragsformular für Beratungshilfe vollständig aus.
Sofern der Antrag unvollständig ist, erhalten Sie schriftliche Beanstandungen mit der Bitte um Ergänzung des Antrags.
Reichen Sie das Formular unterschrieben mit allen Belegen in Kopie auf folgenden Wegen ein:
- Per Post
- Persönliche Abgabe im Amtsgericht
- Über das digitale Postfach „Mein Justizpostfach“
Per E-Mail kann kein wirksamer gerichtlicher Antrag gestellt werden!
Über den folgenden Link erreichen Sie das Formular für die schriftliche Beantragung von Beratungshilfe:
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