Barrierefreiheitserklärung des Amtsgerichts Spandau und der Kosteneinziehungsstelle der Justiz
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Amtsgericht Spandau und Kosteneinziehungsstelle der Justiz
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-spandau.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 12.06.2020 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit aktueller BITV
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Hauptnavigation (gelöst am: 02.12.2020)
- Beschreibung: Die Hauptnavigation ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware.
- Maßnahmen: Statusrückmeldung darüber, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, wird korrigiert.
- Zeitplan: Behebung in 2020
Barriere: Aufklappbare Elemente (außer Navigation) (gelöst am: 02.12.2020)
- Beschreibung: Das aufklappbare Element ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
- Maßnahmen: Statusrückmeldung darüber, ob das Menü auf- oder zugeklappt ist, wird korrigiert. Der Fokus bei der Tastaturbedienung wird verbessert.
- Zeitplan: Behebung in 2020
Barriere: Kartendarstellung (gelöst am: 02.12.2020)
- Beschreibung: Das Kartenmaterial ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
- Maßnahmen: Identifizierung als Karte wird für Screenreader ergänzt.
Tastaturbedienung in der Karte wird ermöglicht.
Adressdaten werden außerhalb der Karte angezeigt. (gelöst am 06.05.2020)
Einträge unter den Karten werden mit dem jeweiligen Pin auf der Karte verknüpft. (gelöst am 07.10.2020) - Zeitplan: Behebung in 2020
Barriere: strukturierte Formulare (seit: 19.01.2022)
- Beschreibung: Auf den Seiten existieren Formulare, bei denen teilweise Strukturelemente fehlen bzw. fehlerhaft verwendet werden. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
- Maßnahmen: Strukturelemente der Formulare werden korrigiert.
- Zeitplan: Behebung in 2023
Barriere: Dokumente
- Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen Dokumente sind bereits barrierearm.
- Maßnahmen: Prüfung der Dokumente auf Barrierefreiheit und gegebenenfalls Austausch.
- Zeitplan: Behebung in 2020.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.
Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen:
Barriere: Dokumente
- Beschreibung: Dokumente, die auf den Webseiten des Amtsgerichts Spandau/ Kosteneinziehungsstelle der Justiz vor dem 15.03.2019 veröffentlich wurden.
- Rechtsgrundlage: BIKTG Bln § 4 Abs. 4a
- Alternative: Als Alternative empfehlen wir daher zunächst die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeitenden werden Sie bei der Nutzung der Inhalte aus diesen Dokumenten unterstützen.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Die Präsidentin des Amtsgerichts Spandau
E-Mail: poststelle@ag-sp.berlin.de
Telefon: 030 90157 0
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit