Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Donnerstag in ungeraden Wochen von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Donnerstag in geraden Wochen von 15:00 bis 18:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
(Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Beratungshilfe in der Rubrik “Zuständigkeiten”)
Die Stellung eines Antrages oder die Erhebung einer Klage erfolgt schriftlich. Dies kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Die Rechtsantragstelle hilft lediglich bei der Aufnahme von sachgerechten Anträgen und Klagen. Antrags- und Klagebegründungen werden nur im angemessenen Umfang niedergeschrieben.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Dies ist Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.