Pandemiebedingt wird für die Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten grundsätzlich auf die Möglichkeit der schriftlichen Antragstellung hingewiesen. Unterstützung finden Sie hier: https://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen/.
Bis vorerst 14.02.2021 sind im Amtsgericht Köpenick k e i n e Kirchenaustritte mehr möglich. Wenden Sie sich ggf. gem. § 1 Abs. 2 Kirchenaustrittsgesetz an eine Notarin/einen Notar Ihrer Wahl.
Des weiteren bleibt in diesem Zeitraum die Gerichtszahlstelle g e s c h l o s s e n.
Eine persönliche Vorsprache muss sich auf unaufschiebbare Angelegenheiten beschränken.
Der Zutritt in das Gerichtsgebäude wird durch die Justizwachtmeister / Justizwachtmeisterinnen geregelt.
Es ist daher mit Wartezeiten auch vor dem Gerichtsgebäude zu rechnen. Der Einlass bei Ladung zu Terminen findet 15 Minuten vor Beginn des Termins statt.
Für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Amtsgerichtsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen!
Zur Verringerung des Infektionsrisikos werden alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Köpenick dringend aufgefordert, die nachstehenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
- Halten Sie sich nur solange wie unbedingt nötig im Dienstgebäude auf.
- Beachten Sie den Mindestabstand von 1,5 – 2 Metern.
- Das Tragen eines Mund- / Nasenschutzes ist unerlässlich.
- Bei Erkältungssymptomen kann der Zutritt verwehrt werden.
Aufgebote gemäß § 435 FamFG betreffend Grundstücke, Grundpfandrechte und Grundpfandrechtsbriefe werden im Eingangsbereich des Amtsgerichtsgebäudes ausgehangen und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Maßnahmen dienen dem Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus.
Wir bitten um Verständnis!
- Klagen, Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Gerichtsverfahren können per E-Mail NICHT rechtswirksam eingereicht werden.
Nutzen Sie dafür bitte das (EGVP)