Für den Publikumsverkehr gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
- in der Info- und Rechtsantragsstelle,
- in der Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher und
- in den Geschäftsstellen.
Hinweise:
Ausschließlich für die Info- und Rechtsantragsstelle gilt zusätzlich – bevorzugt für Berufstätige – folgende Öffnungszeit:
Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Grundbucheinsichten sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Erbausschlagungserklärungen können nicht in dieser Zeit aufgenommen werden.