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Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Rechtswahlerklärung
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
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Ein Ehegatte ist (auch) ausländischer Staatsangehöriger.
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Hinweise
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
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Geburtsurkunden
bei Eheschließung im Ausland
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Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
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Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Bei Beurkundung/Registrierung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
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