Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
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Es gibt einen Lebenspartnerschaftsnamen, der nur aus einem Namen besteht.
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Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist.
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Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Die Erklärung kann im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später erfolgen.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden, sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweis oder Reisepass
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Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland.
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Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
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Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Bei Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen Wohnsitzstandesamt, bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Bezirksamt Lichtenberg
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Service-Portal anzeigen.
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