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Kontrollen an Bahnhöfen: Mitführverbot für gefährliche Gegemstände

Berlin Gesundbrunnen

Das Mitführen von Reizgas, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen ist am bevorstehenden Wochenende an mehreren Berliner Bahnhöfen untersagt.

Das teilte die Bundespolizeidirektion Berlin am Mittwoch mit, die ein entsprechendes Verbot erlassen hat. Dadurch sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Die Zahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich der Polizei zufolge seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau.

Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz betroffen

Das Verbot gilt vom 22. bis 24. März in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag, jeweils von 18 bis 3 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntagmorgen. Es betrifft die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz. Die Bereiche der jeweiligen U-Bahnhöfe sind davon ausgenommen.

Allgemeinverfügung gilt am Wochenende vor Ostern

Die Bundespolizei kündigte entsprechende Kontrollen an. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Zuletzt hatte die Bundespolizeidirektion Berlin im Oktober und November vergangenen Jahres solche Verbote für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr erlassen.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 21. März 2024
Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

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