Wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfungsleistung nicht selbstständig erbracht hat, empfiehlt die Handreichung etwa, diese mit 0 Punkten zu bewerten. Das gelte beispielsweise, wenn ein von ChatGPT erzeugter Text übernommen und als eigene Leistung ausgegeben werde. Um eine Täuschung nachzuweisen, genügt es den Angaben zufolge, dass die Lehrkraft davon überzeugt ist, dass der Schüler den Text nicht geschrieben hat. Hinweise dafür seien eine für den Schüler untypische Wortwahl oder ein stark abweichender Duktus oder Stil. Den Angaben zufolge ist es einer der größten Herausforderungen, die Nutzung von KI tatsächlich festzustellen.