Schnellere Schulanmeldung und halbierte Wartezeiten: Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Berlin

Pressemitteilung vom 25.03.2024

Senatorin Katharina Günther-Wünsch und Staatssekretär Falko Liecke besuchten heute eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Geflüchtete samt Erstaufnahme- und Clearingstelle, um sich über die Situation bei Ankunft, Integration, Altersfeststellung und Schulanmeldung zu informieren. Im Jahr 2023 lag die Gesamtzahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten bei 3.106 und somit vergleichbar mit der Zahl von 2022. Der Großteil stammt aus Syrien, Afghanistan und der Ukraine. Die Zuzugszahlen verzeichnen damit das zweite Jahr in Folge einen konstant hohen Stand. Seit 2021 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Platzkapazität auf knapp 1800 Plätze erhöht und setzt umfangreiche Projekte zur Integration und Bildung um.

Das Ankunftsverfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete beginnt mit der Ersterfassung. Im Erstgespräch erfolgt eine frühzeitige Schulanmeldung für diejenigen unter 15 Jahren, die Erstuntersuchung, die erkennungsdienstliche Behandlung und die qualifizierte Altersfeststellung. Danach wird über den Berlinverbleib entschieden und das Clearingverfahren eingeleitet. Hier wird der individuelle Jugendhilfebedarf festgestellt, die Einsetzung von Vormundschaften angeregt und die Schulanmeldung für die über 15-Jährigen organisiert. Nach Abschluss des sogenannten Clearingverfahrens sind die Berliner Jugendämter für die weitere Betreuung und Unterbringung zuständig.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Beschulung von Geflüchteten ist ein existenzielles Anliegen für uns. In den letzten Monaten und Wochen haben wir viel erreicht, aber wir dürfen die Realität nicht aus den Augen verlieren: Die Zahl der Geflüchteten, die zu uns kommen und in den nächsten Monaten kommen werden, nimmt zu. Freie Träger der Jugendhilfe wie Navitas zeigen uns, was möglich ist, aber auch wo die Grenzen liegen. Wir stehen vor zwei großen Herausforderungen: dem Mangel an Plätzen in der regulären Jugendhilfe aufgrund von Fachkräftemangel und dem begrenzten Schulangebot für Geflüchtete im weiteren Prozess. Denn eines ist klar: Wir können derzeit nicht alle unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten an Regelschulen unterbringen. Dennoch sind wir entschlossen, mit aller Kraft an diesen Herausforderungen zu arbeiten und Lösungen zu finden. Wir erwarten jetzt aber, dass auch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung konstruktiv mitwirkt und nicht länger blockiert!“

Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie: „Bisher haben wir es trotz des steigenden Zuzugs geschafft, alle unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in angemessenen Unterkünften mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung und tagesstrukturierenden Maßnahmen unterzubringen. Dafür wurde das System innerhalb kürzester Zeit um das 20-fache ausgebaut und innerhalb von zwei Jahren über 6.000 minderjährige unbegleitete Geflüchtete untergebracht. Parallel wurden 40 Unterkünfte mit Personal für die Erstaufnahme bereitgestellt und neu eröffnet. Doch das ist nicht mehr ausreichend! Angesichts der erwarteten weiteren Zunahme an Geflüchteten fordern wir dringend eine umfassende, durchdachte Planung eines Unterkunftssystems mit Schulungs- und Bildungsangeboten von Anfang an! Es ist höchste Zeit, pragmatisch und lösungsorientiert zu handeln und die soziale Infrastruktur dorthin zu bringen, wo sich die Menschen aufhalten – insbesondere an dezentralen Standorten. Diese Verantwortung darf nicht allein auf den Schultern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie lasten!“