Honorarerhöhung an Volkshochschulen

Pressemitteilung vom 03.09.2019

Mit der Abrechnung Ende August haben alle Volkshochschul-Kursleiterinnen und -Kursleiter ein deutlich höheres Honorar erhalten. Sie bekommen nun in der Regel 35 Euro je Unterrichtseinheit, dies ist der neue Eingangssatz. Diese Honorargruppe wird beispielsweise für Kursleitende mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung gezahlt – etwa im Bereich Sprachen und Deutsch als Zweitsprache (DaZ).

Insgesamt sind durch die außerplanmäßige Erhöhung alle Honorare der Berliner VHS-Kursleiterinnen und -leiter in zwei Schritten um 27,7% gestiegen. Konkret bedeutet das einen Anstieg von 27,41 Euro im Jahr 2017 auf nun 35 Euro pro Unterrichtseinheit. Die VHS-Honorare werden zudem weiterhin regelmäßig mit der tariflichen Entwicklung im Öffentlichen Dienst steigen. Für die außerplanmäßige Honorarerhöhung für VHS-Kursleiterinnen und -Kursleiter hat das Abgeordnetenhaus jährlich etwa 4,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Es freut mich sehr, dass wir hier nun besser bezahlen können. Die Volkshochschulen leisten wichtige Arbeit.“

Die Honorarerhöhung folgt dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziel der „Guten Arbeit“. Zum einen bekommen die Kursleitenden an den Volkshochschulen für ihre wichtige Tätigkeit ein angemessenes, höheres Honorar. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die als Arbeitnehmerähnliche ihr Haupteinkommen aus einer Lehrtätigkeit an Volkshochschulen erzielen. Arbeit-nehmerähnliche Kursleitende bekommen mit den bereits zuvor verankerten Zuschlägen zum Honorar ausgehend von 35 Euro nun bis zu 44,17 Euro je Unterrichtsstunde. Sie machen gut 20 Prozent der insgesamt etwa 4000 VHS-Kursleitenden nur einen kleinen Teil aus, geben aber zugleich einen Großteil des Unterrichts.

Zum anderen wurde die unterschiedliche Bezahlung in Volkshochschulen beendet. Denn im Integrationskurs, der aus Mitteln des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finanziert wird, wurde bereits ein Mindesthonorar von 35 Euro gezahlt. Wenn Kursleiterinnen und Kursleiter in einem anderen DaZ-Angebot unterrichteten, bekamen sie bisher ein niedrigeres Honorar bei zum Teil gleichen Lehrinhalten. Diese Ungleichbehandlung konnte mit der außerplanmäßigen Honorarerhöhung beendet werden.