Bürgerberatung

Eingang Berliner Rathaus

An den Regierenden Bürgermeister werden persönlich, schriftlich und telefonisch vielfältige Probleme und Fragen herangetragen, für die im Einzelfall Hilfe zu leisten oder eine Überprüfung zu veranlassen ist. Zugleich sind diese aber auch ein wichtiger Indikator für die Zufriedenheit der Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Verwaltung, für Brennpunkte, Fehlerquellen und Verbesserungsbedarf.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung versuchen gerne, Ihnen zu helfen und Sie zu beraten. Wir, das sind Gitta Bernhardt-Dobrin, Claudia Beyer, Gabriele Deleker, Birgit Lachmuth, Stephan Neumann und Andreas Psiorz, können zwar nicht die Arbeit der zuständigen Ämter ersetzen, aber wir,

  • informieren über Serviceangebote der Berliner Verwaltung.
  • verstehen uns als Mittlerstelle zwischen Bürgerinnen/Bürgern und der Verwaltung.
  • pflegen Kontakte zu Verwaltungseinrichtungen.
  • zeigen soweit möglich Lösungswege auf.
  • machen Verwaltungshandeln transparent.
  • transportieren wenn nötig Ihr Anliegen.
  • bearbeiten die an den Regierenden Bürgermeister gerichteten Eingaben.

Dienstleistungen, wie sie die Berliner Bürgerämter anbieten, können Sie bei uns jedoch nicht in Anspruch nehmen. Ferner ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine außergerichtliche Rechtsberatung nicht gestattet.

Damit Ihr Anliegen geprüft und von uns beantwortet werden kann, bitten wir Sie, uns bei schriftlichen Anfragen (Brief/E-Mail) Ihre Anschrift und eine Telefonnummer, unter der Sie telefonisch erreichbar sind, mitzuteilen.

Wir sind für Sie da*:

Montag, Dienstag 9.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch (nur telefonisch) 9.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch (nur telefonisch) 9.00 bis 14.00 Uhr

Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Sie können aber gerne einen Termin telefonisch (030/9026-2020) vereinbaren oder Sie nutzen unsere elektronische **Terminanfrage**

Die Bürgerberatung ist über einen behindertengerechten Zugang (Eingang Jüdenstraße) zu erreichen.

*An Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag gilt die Erreichbarkeit wie an einem Freitag.