Der Senat unterstützt Volkshochschulen und Musikschulen nach Urteil des Bundessozialgerichts

Pressemitteilung vom 19.03.2024

Aus der Sitzung des Senats am 19. März 2024:

Der Senat hat sich auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und Joe Chialo, Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, heute mit den möglichen Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 beschäftigt. Durch das höchstrichterliche Urteil zur Sozialversicherungspflicht einer Musikschullehrkraft haben sich die Kriterien zur Beauftragung lehrender Honorarkräfte verändert. Es besteht nun die Möglichkeit, anstelle eines selbstständigen Honorarverhältnisses ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis festzustellen. In solchen Fällen könnten Nachzahlungen in die Sozialversicherungssysteme drohen. Das legt ein Risiko auf den Betrieb der bezirklichen Volkshochschulen und Musikschulen, die beide zu einem großen Teil mit Honorarlehrkräften arbeiten.

Aus diesem Grund hat der Senat beschlossen, den Bezirken in der schwierigen Rechtslage zu empfehlen, auf eine persönliche Haftung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Honorarverträge für die Einrichtungen unterschreiben, zu verzichten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen keinen rechtlichen Fehler, wenn sie mit dem Eingehen von Honorarverträgen für ihre Einrichtungen deren weiteren Betrieb sichern. Zusätzlich hat der Senat beschlossen, den Bezirken Unterstützung zukommen zu lassen, denen durch Personen, deren sozialversicherungspflichtiger Status festgestellt wurde, Nachzahlungen entstehen.
Mit diesen Beschlüssen wird der Betrieb der Volkshochschulen und Musikschulen sichergestellt, damit die Berlinerinnen und Berliner ihre Lern- und Unterrichtsangebote wie gewohnt nutzen können. Der Senat wird eine dauerhafte Lösung für die Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse an Volkshochschulen und Musikschulen erarbeiten.

In Berlin kann im Bereich der Volkshochschulen von bis zu 1000 arbeitnehmerähnlichen Kursleitenden ausgegangen werden, die rund drei Viertel des Unterrichtsvolumens der Berliner Volkshochschulen erbringen. Insgesamt gelten die Honorarhöhe und die weiteren Regelungen (Zuschläge zu Sozialversicherungen, Urlaubsentgelt) der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verantworteten AV Honorare VHS als bundesweit wegweisend.