Senat beschließt die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur der Stadtteilarbeit

Pressemitteilung vom 27.02.2024

Aus der Sitzung des Senats am 27. Februar 2024:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur der gesamtstädtischen und sozialraumorientierten Stadtteilarbeit in Verbindung mit quantitativen Planungs- und Orientierungsrichtwerten für Einrichtungen der Stadtteilarbeit beschlossen. Der Rat der Bürgermeister wurde im Rahmen der Senatsvorlage beteiligt.

Die Standortplanung für die soziale Infrastruktur liegt in der Verantwortung der Bezirke. Diese erarbeiten auf Grundlage der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verantworteten Strategie zur Integrierten Infrastrukturplanung fachübergreifende Soziale Infrastruktur-Konzepte.

Der Senat stellt mit Bereitstellung quantitativer Planungs- und Orientierungsrichtwerte sicher, dass auch die soziale Infrastruktur von Einrichtungen der Stadtteilarbeit (Stadtteilzentren, Nachbarschaftshäuser etc.) in investiven Planungen berücksichtigt wird. Dies entspricht der Praxis bei der Planung sozialer Infrastrukturangebote für Menschen in den Stadtteilen, wie sie auch für Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugendarbeit und Kultur (Bibliotheken, Musik- und Volkshochschulen) umgesetzt wird.

Senatorin Kiziltepe: „Stadtteilzentren, Nachbarschaftshäuser und Treffpunkte im Kiez sind enorm wichtig. Ich freue mich, dass diese Angebote in der Stadtplanung von Anfang an berücksichtigt werden. Dies ist angesichts begrenzter Flächen eine große Herausforderung.
Orte der Nachbarschaft sind ein wertvoller Bestandteil einer sozialen und solidarischen Infrastruktur. Jeder Mensch kennt Einrichtungen in seinem Kiez, in denen die Beschäftigten und ehrenamtlich Helfenden andere Menschen unterstützen und beraten. Diese Orte leisten schon immer einen besonderen Beitrag, um Menschen einzubeziehen und sie vorurteilsfrei, antirassistisch und demokratiefördernd zu beteiligen. Gerade in der heutigen Zeit ist das besonders wichtig.“

Für die soziale Infrastruktur von Einrichtungen der Stadtteilarbeit ist es vordringlichstes Ziel in den nächsten Jahren, eine Mindestausstattung in jeder Bezirksregion sicherzustellen, zudem mindestens ein Stadtteilzentrum pro Prognoseraum in die gesamtstädtische Förderung aufzunehmen.

Deshalb sieht die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung parallel eine inklusive und kultursensible Weiterentwicklung der gesamtstädtischen und sozialraumorientierten Stadtteilarbeit im Land Berlin vor. Dazu gehören der Aufbau neuer Stadtteilzentren und die Stärkung bestehender Einrichtungen sowie ergänzende Angebote der Mobilen Stadtteilarbeit.