Vorstellung des Modellprojekts „Vermögensabschöpfung bei Ordnungswidrigkeiten“

Pressemitteilung vom 17.10.2023

Aus der Sitzung des Senats am 17. Oktober 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2023 auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, zum Modellprojekt „Vermögensabschöpfung bei Ordnungswidrigkeiten“ beraten. Im Rahmen eines gemeinsamen Vorhabens mit den Bezirken sollen illegale Einnahmen − insbesondere der Organisierten Kriminalität − abgeschöpft werden.

Die Ordnungsämter der Bezirke haben bei Rechtsverstößen, etwa im Bereich der illegalen Geldspielautomaten ein Wahlrecht zwischen dem Erlass eines Bußgeldbescheides und der Abschöpfung des erlangten Geldes. Die Abschöpfung stellt ein weitaus einschneidenderes Mittel dar, weil nach dem sogenannten Bruttoprinzip der Gesamtbetrag dessen entzogen werden kann, was illegal erwirtschaftet wurde, ohne dass Ausgaben abgezogen werden können. Im Ergebnis heißt es im Falle des illegalen Geldspielautomaten, dass jeder Euro, der in den Automaten eingeworfen wurde, dem Staat zufließt.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat in enger Abstimmung mit den Bezirken einen umfassenden Leitfaden erstellt, der den Ordnungsämtern die Erstellung der komplexen Einziehungsbescheide erheblich erleichtern wird. Durch eine enge Kooperation zwischen den Ordnungsämtern der Bezirke und den für die Weiterführung des Verfahrens vor den Gerichten zuständigen Anklagebehörden wird dafür Sorge getragen, dass unnötige Verfahrenseinstellungen vermieden werden.

Dazu Senatorin Dr. Felor Badenberg: „Das Projekt der Vermögensabschöpfung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Konzepts zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und soll dazu beitragen, Berlin für Kriminelle unattraktiv zu machen. Wir leisten Pionierarbeit und schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir schwächen die Organisierte Kriminalität und ziehen dadurch zugleich Gelder ein, die an vielen wichtigen anderen Stellen zum Wohle unserer Stadt verwendet werden können.“

Ein offizieller Starttermin für die Umsetzung des Modellprojekts wurde noch nicht festgelegt. Den Ordnungsämtern steht es aber frei, bereits jetzt entsprechende Einziehungsverfahren zu führen und sich bei konkreten Fragen oder Problemen an die hiesigen Ansprechpersonen zu wenden.