Vereinbarung der Länder Berlin und Brandenburg über die gemeinsame Finanzierung des Landeslabors Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung vom 29.08.2023

Aus der Sitzung des Senats am 29. August 2023:

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, die Neufassung der Vereinbarung der Länder Berlin und Brandenburg über die gemeinsame Finanzierung des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) für den Zeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gebilligt, die gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem LLBB erarbeitet wurde. Die aktuelle Vereinbarung läuft zum 31. Dezember 2023 aus.

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg erbringt seit seiner Gründung zum 1. Januar 2009 als Anstalt des öffentlichen Rechts und akkreditierte Untersuchungseinrichtung für die Länder Berlin und Brandenburg amtliche Untersuchungsaufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz, im umweltbezogenen Gesundheitsschutz, im Arzneimittelwesen, im Veterinärwesen, in der Umweltüberwachung, in der Landwirtschaft und in der Geologie.

Die Trägerländer Berlin und Brandenburg sind dabei nach Artikel 9 des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors Berlin-Brandenburg (kurz: Staatsvertrag) verpflichtet, rechtzeitig die Haushaltsvoraussetzungen für die Aufgabenwahrnehmung der Anstalt zu schaffen und finanzieren das LLBB auf Grundlage einer fünfjährigen Finanzierungsvereinbarung.

Seit Gründung des LLBB wurden anlässlich der Finanzierung des LLBB Finanzierungsverein-barungen zwischen den Trägerländern für die Zeiträume 2009 bis 2013, 2014 bis 2018 sowie 2019 bis 2023 geschlossen.

Das Hauptziel bestand bei der Erstellung der Neufassung der LLBB Finanzierungsvereinbarung vor allem darin, weiterhin die Ausfinanzierung der Anstalt sicherzustellen und dem LLBB somit eine verlässliche Planungssicherheit zu bieten, die für die Funktionsfähigkeit der Anstalt, zur Erbringung der hoheitlichen Untersuchungsaufgaben, erforderlich ist.

Zudem wurden dabei auch Anpassungen im Hinblick auf eine verursachungsrechtere Preisermittlung des LLBB sowie zur Annäherung der PLAN- an die IST-Personalkosten bei Ausschöpfung des Stellenplans des LLBB vorgenommen.