Stabilitätsbericht 2021: Der Konsolidierungskurs der vergangenen Jahre zahlt sich aus – Haushaltslage des Landes Berlin ist stabil

Pressemitteilung vom 05.10.2021

Aus der Sitzung des Senats am 5. Oktober 2021:

Berlin droht gemäß der Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat aktuell keine Haushaltsnotlage und das Land ist bei der Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse unauffällig. Das sind die wichtigen Aussagen aus dem Stabilitätsbericht 2021, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz beschlossen hat. Damit kommt Berlin der Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat einmal jährlich einen sogenannten Stabilitätsbericht zu erstatten. Dieser wird dem Abgeordnetenhaus nun zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Der Stabilitätsbericht gibt Auskunft über zentrale Haushaltskennziffern des Landes in den beiden zurückliegenden Jahren und für das laufende Haushaltsjahr. Betrachtet werden:

  • der Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates),
  • die Kreditfinanzierungsquote,
  • die Zins-Steuer-Quote (das ist die einzige Kennziffer, die in diesem Bericht über den Betrachtungszeitraum zu hoch ausfällt) und
  • der Schuldenstand.

In entsprechender Weise wird auch der Zeitraum der Finanzplanung abgebildet. Der Bericht weist im Ergebnis aus, dass Berlin unauffällig ist. Das betrifft sowohl die kennzifferngestützte Haushaltsanalyse als auch die sogenannte Standardprojektion.

Finanzsenator Dr. Kollatz: „Der diesjährige Bericht zeigt erneut, dass der Konsolidierungskurs der vergangenen Jahre erfolgreich war. Bei drei der vier zentralen Haushaltskennziffern liegen wir im grünen Bereich. Damit ist die aktuelle Haushaltslage stabil.“

Mit dem Stabilitätsbericht wird seit dem Berichtsjahr 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse überwacht: Berlin hält im zweistufigen Überwachungsverfahren sowohl die landesrechtliche Regelung als auch das harmonisierte Analysesystem des Stabilitätsrates für den gesamten Überprüfungszeitraum (2020 bis 2022) ein.

„Das neue Regelwerk der Schuldenbremse hat sich bewährt. Es bietet Flexibilität – auch in Extremsituationen, wie zum Beispiel der Corona-Pandemie. Es zeigt sich: Klug konzipierte Vorgaben für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt können selbst in außergewöhnlichen Zeiten eingehalten werden. Gleichzeitig wird mit diesen Vorgaben eine auf Stabilisierung, Nachhaltigkeit und Schuldenbegrenzung ausgerichtete Fiskalpolitik unterstützt. Feststeht aber auch: Nach der Rückkehr zur – wie auch immer gearteten – Normalität müssen wir finanzpolitisch in den Rahmen des Regelsystems, der grundgesetzlichen Schuldenbremse, zurückzukehren“, so Dr. Kollatz.

  • Stabilitätsbericht

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