Für mehr Klimaschutz - Berlin fördert energetische Gebäudesanierung

Pressemitteilung vom 22.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 22. Juni 2021:

Der Berliner Senat hat heute der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe das Mandat zur Beauftragung der Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Durchführung des neuen Förderprogramms „Effiziente GebäudePLUS“ zur energetischen Gebäudesanierung erteilt. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, dem erheblichen energetischen Sanierungsbedarf des Berliner Gebäudesektors zu begegnen und dadurch langfristige Einsparungen von CO2-Emissionen im Sinne der Berliner Klimaziele zu erreichen. Der Programmstart wird im Juli erfolgen.

Senatorin Ramona Pop: „Wir müssen das Tempo beim Klimaschutz in den kommenden Jahren deutlich erhöhen. Der Gebäudesektor ist für rund die Hälfte der CO2-Emissionen im Land Berlin verantwortlich. Um die Klimaschutzziele Berlins zu erfüllen, müssen die Immobilien, die jetzt saniert werden, einen hohen Effizienzstandard erreichen. Mit unserem Förderprogramm geben wir Eigentümerinnen und Eigentümern einen finanziellen Anreiz, ihre Häuser nachhaltig und klimagerecht auf ein neues Level zu heben. Denn Energiesparen ist der einfachste und schnellste Weg, unser ⁠Klima⁠ zu schützen.“

Das Förderprogramm ist in fünf Fördermodule untergliedert. Diese reichen von Einzelmaßnahmen zum Wärmeschutz der Gebäudehülle, das heißt Dämmung der Außenwände oder Austausch von Fenstern durch Wärmeschutzfenster, über eine Förderung der Optimierung oder Erneuerung von Anlagentechnik wie Heizungs- und Lüftungsanlagen. Darüber hinaus ist ein Fördermodul digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung vorgesehen. Eine Förderung für entsprechende Maßnahmen wird grundsätzlich privaten Eigentümern und Eigentümerinnen von Wohn- wie Nichtwohngebäuden gleichermaßen zur Verfügung stehen. Allein die Fördermodule zur umfassenden Sanierung von Gebäuden zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe sowie zur Erstellung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans sind grundsätzlich nur für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden vorgesehen.

Die Fördersätze reichen je nach Maßnahme von 15 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Hinsichtlich des Umfangs der förderfähigen Maßnahmen sowie der einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen wird auf den Anforderungen der Bundesförderkulisse aufgesetzt. Diese enge Verzahnung mit der Bundesförderkulisse wird es vielen Fördernehmerinnen und Fördernehmern erlauben, zusätzliche Bundesmittel in Anspruch zu nehmen.