Senat verlängert Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes in Berlin bis Ende September

Pressemitteilung vom 30.03.2021

Aus der Sitzung des Senats am 30. März 2021:

Auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, hat der Senat von Berlin in seiner heutigen Sitzung die Geltungsdauer der zuletzt im Dezember 2020 beschlossenen „Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten“ bis Ende des Monats September 2021 verlängert.

Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Einige Berlinerinnen und Berliner kämpfen nun bereits ein Jahr um ihre Existenz. Aus diesem Grund ist es nur folgerichtig, dass der Senat heute die ‚Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten‘ bis zum 30. September 2021 verlängert hat. Dabei setze ich auf die Solidarität und Unterstützung der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen als verlässliche Partner. An die privaten Berliner Vermieterinnen und Vermieter appelliere ich erneut, sich diesem Weg anzuschließen. Zeiten wie diese können wir nur gemeinsam meistern.“

Die „Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten“ gelten weiterhin sowohl für Wohnungs- als auch für Gewerbemieterinnen und -mietern der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Es gilt die Vorgabe, bis zum 30. September 2021 keine Mieterhöhungen anzukündigen bzw. angekündigte Mieterhöhungen zurückzunehmen. Außerdem werden die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dazu aufgefordert, mit den Mieterinnen und Mietern bei Mietrückrückständen individuelle und kulante Lösungen zu vereinbaren und bei Zahlungsrückständen keine Kündigungen auszusprechen. Auch Räumungstitel sollen bis zum 30. September 2021 nicht erwirkt bzw. Räumungen nicht vollstreckt werden.