In diesem Glossar versuchen wir, Fachbegriffe leicht und verständlich zu erklären. Klicken Sie einfach auf den Buchstaben, mit dem Ihr Suchbegriff beginnt. Sollte der von Ihnen gesuchte Fachausdruck noch fehlen,
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Auf Antrag können Abschläge gezahlt werden (§ 51 Abs. 8 BBhV):
Beihilfen müssen schriftlich, unter Verwendung der amtlichen Vordrucke beantragt werden. Die eingereichten Rechnungsbelege dürfen nicht älter sein als ein Jahr. Es gilt eine Einreichungsgrenze von 200 Euro. Wird dieser Betrag in zehn Monaten nicht erreicht, müssen mindestens 15 Euro überschritten werden.
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Beihilfeanspruch. Nähere Informationen erhalten Sie in der Beihilfestelle.
Aufwendungen für vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker aus Anlass einer Krankheit verbrauchte oder nach Art und Umfang schriftlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sind, nach Abzug des Eigenanteils beihilfefähig, sofern sie verschreibungspflichtig sind (§ 22 Abs. 1 BBhV).
Weitere Informationen zur Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln finden Sie in unseren Informationen zu Arzneimitteln.
Sprechen Sie bitte Ihre Beihilfestelle an.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt Gewährung von Beihilfen – allgemein. - Anmerkung: Das Merkblatt wird derzeit überarbeitet, da es nicht mehr in allen Punkten den neuen Beihilfevorschriften entspricht.
siehe "Urlaubsreisen"
Sprechen Sie bitte Ihre Beihilfestelle an.
Landesverwaltungsamt Berlin
- VB B -
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin - Wilmersdorf
Stadtplan
Zugang für Rollstuhlfahrer
Eingang Tordurchfahrt
Württembergische Straße
Postanschrift
10702 Berlin
Sprechzeiten
Beachten Sie bitte die Unterschiede zwischen Telefon, Geschäftsstelle und ServicePunkt.
Telefon
Telefax
E-Mail
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
Fehrbelliner Platz:
U3, U7
Bushaltestelle:
Fehrbelliner Platz:
101, 104, 115