Beihilfe - Glossar -E-

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Einreichungsgrenze

Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen den Betrag von 200 Euro übersteigen.
Die Festsetzungsstelle kann lediglich bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.

Elternzeit

Beamtinnen und Beamte haben während der Elternzeit weiterhin Anspruch auf Beihilfe.

Siehe auch Beurlaubung

Während der Elternzeit steht Beamtinnen und Beamten ein Bemessungssatz
von 70 % zu.

Siehe auch Bemessungssatz