Rechtsgrundlagen der Beihilfe

Weiße Figur mit Doktorhut lehnt sich auf Bücher

Die Gewährung von Beihilfen zu krankheitsbedingten und ähnlichen Aufwendungen von Beschäftigten und ehemals Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Beamtinnen und unterliegt dem geltenden Dienstrecht.

Die dabei konkret in den einzelnen Bundesländern anzuwendenden Vorschriften für die Beihilfegewährung weichen im Detail mehr oder weniger stark von einander ab, haben jedoch inhaltlich eine hohe Übereinstimmung mit dem Beihilferecht, das für die Bundesbeschäftigten gilt.

Für die Gewährung von Beihilfen werden insbesondere berücksichigt