Auskunftsstelle für aktive Beamte

Finanzplanberatung

Seit nunmehr 25 Jahren unterstützen wir Sie in Ihrer Entscheidungsfindung, wenn Sie als aktive Beamtin bzw. aktiver Beamter des Landes Berlin

  • eine Teilzeitbeschäftigung oder
  • langfristige Beurlaubung planen

und das immer komplexer werdende Versorgungsrecht mehr Fragen als Antworten bereitzuhalten scheint.

Wir erteilen Auskunft darüber, wie sich Ihre geplante Arbeitszeitverkürzung* bzw. Beurlaubung auf die Höhe Ihres zukünftigen persönlichen Versorgungsanspruchs auswirken wird (§ 57 Abs. 2 LBG), jedoch nicht bei vermuteter Dienstunfähigkeit.

*Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Veränderung der regelmäßigen Arbeitszeit erheblichen Einfluss auf die Höhe der Versorgung nimmt und der Antrag mindestens 12 Monate vor Erreichen der Antragsaltersgrenze gestellt wird.

Zur Vorlage bei Geld- und Kreditinstituten erteilen wir keine Auskunft über die zukünftige Versorgungshöhe. Hilfsweise können Sie Ihren zukünftigen Versorgungsanspruch selbst errechnen unter

http://www.berlin.de/versorgungsauskunft-online/

Derzeitige Kulanz außerhalb der Information nach § 57 Abs. 2 LBG:

Für aktive Beamtinnen und Beamte werden zur Zeit Auskünfte für die Zurruhesetzung zur Antragsaltersgrenze (mit dem 63. Lebensjahr) für folgende Geburtsmonate erteilt:

  • Mai 1962 bis April 1964,

für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gilt darüber hinaus diese Kulanz bis zum Geburtsmonat:

  • April 1967

Die vorstehenden Geburtsjahrgänge werden monatlich aktualisiert (Stand: April 2024).

Hinweis:
Die Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 muss bei Antragstellung nachgewiesen werden. Die gleichzeitige Übersendung einer unbeglaubigten Kopie des Ausweises (Vor- und Rückseite) ist ausreichend.

Eine Weiterleitung Ihres Antrages und der Personalakte bitten wir in Ihrem eigenen Interesse eigenständig zu verfolgen, da für die Entscheidung über Ihren Antrag das Eingangsdatum in der Zentralen Auskunftsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin maßgeblich ist.

(Siehe Hinweise unten > Verfahren)

Fragen beantworten wir Ihnen gern auch telefonisch montags und freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Änderung unserer Ankündigung aus dem November 2023

Nach aktueller Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen befindet sich ein möglicher Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenzen noch in der politischen Diskussion und vor der Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat. Es steht damit noch nicht abschließend fest, wann die geplante Anhebung der Regelaltersgrenze umgesetzt wird und welche Jahrgänge mit entsprechenden Übergangsfristen betroffen sind. Daher können wir Ihnen leider aktuell keine Versorgungsauskunft erteilen, weil wir die Auswirkungen auf die fiktive Berechnung Ihres Ruhegehaltes auf Basis einer möglichen Gesetzesänderung noch nicht kennen.

Anträge im oben aufgeführten Rahmen können trotzdem gestellt werden.Ihr Antrag wird registriert. Wir empfehlen Ihnen, falls noch nicht geschehen, die Übersendung Ihrer Personalakte bei Ihrer Personalstelle zu veranlassen, damit die nötigen Vorarbeiten zur Auskunftserteilung abgeschlossen werden können. Nach der Veröffentlichung des Gesetzes und den notwendigen technischen Anpassungen werden wir den Vorgang wiederaufnehmen und Ihnen eine Versorgungsauskunft erstellen.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass aufgrund der noch fehlenden digitalen Personalakte für die aktiv Beschäftigten, die manuelle Zusammenstellung der für die Versorgungsauskunft erforderlichen Unterlagen und Daten sehr arbeitsintensiv ist und leider noch lange Bearbeitungszeiten erfordert. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der angekündigten Gesetzesnovellierung und der aus diesem Grund erheblich gestiegenen Anzahl an Anträgen zur Versorgungsauskunft.

Wir empfehlen Ihnen weiter, unsere Versorgungsauskunft online zu nutzen, sodass Sie zeitnah die von Ihnen gewünschten Informationen nach gültigem Recht erhalten. Der Versorgungsrechner wird im Falle einer Gesetzesnovellierung entsprechend angepasst. Um unser Angebot für unsere Kund*innen stetig weiterzuentwickeln, beabsichtigen wir im Laufe des Jahres 2024 den Versorgungsrechner nutzerfreundlicher zu gestalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Verfahren

Der Weg zu uns führt stets über Ihre Personalstelle, denn für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir unbedingt Ihre Personalakte.

  • Stellen Sie deshalb Ihren Antrag an uns über Ihre Personalstelle.
  • Ermächtigen Sie bitte gleichzeitig Ihre Personalstelle, Ihre Personalakten an uns zu übersenden.

Sofern Sie nicht möchten, dass Ihre Dienstbehörde Kenntnis vom Inhalt Ihres Auskunftsersuchens erhält, senden sie Ihren Antrag “Verschlossen” an uns, aber bitte auch in diesem Fall über Ihre Personalstelle.

Sobald Ihr Antrag in der Zentralen Auskunftsstelle eingegangen ist und Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, erhalten Sie von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sollten Sie diese nicht zeitnah zu Ihrer Antragstellung erhalten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Personalstelle, wann Sie mit einer Übersendung Ihres Antrags an die Zentrale Auskunftsstelle des Landesverwaltungsamtes Berlin rechnen können.

Unsere Antwort übersenden wir Ihnen an Ihre Privatadresse; Ihre Dienstbehörde erhält vom Inhalt keine Kenntnis.

Weiterführende Informationen zur Beamtenversorgung

Antworten auf Fragen zur Versorgung (z.B. zu ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsausgleich) oder zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten finden Sie auf unserer Seite Häufig gestellte Fragen zur Beamtenversorgung.