Beihilfe - Glossar -P-

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Pharmazentralnummer

Verordnete Arzneimittel müssen auf dem Rezept eine Pharmazentralnummer (PZN) aufweisen, es sei denn, die Arzneimittel sind im Ausland gekauft worden.

Private Krankenversicherung (PKV)

Informationen zur privaten Krankenversicherung erhalten Sie unter anderem auf der Seite des Verbandes Privater Krankenversicherer unter www.pkv.de.

Siehe auch Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Psychotherapie

Die Beihilfefähigkeit richtet sich nach Anlage 2 zu den §§ 18-21 LBhVO.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie in der Rubrik Psychotherapie