Allgemeines Beihilferecht

Liegendes Stethoskop und Paragraphenzeichen im Hintergrund

Die Gewährung einer Beihilfe bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Für Berlin befinden sich die allgemeinen Bestimmungen hierzu im Landesbeamtengesetz.

Der Gesetzgeber hat dabei den Senat von Berlin ermächtigt, Details in einer Rechtsverordnung zu regeln.

Gesetzte und Rechtsverordnungen

Die Rechtsgrundlagen für die im Land Berlin geltenden Beihilfevorschriften sind sowie die hierzu erlassene

Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben

Für die Aus- und Durchführung der vorgenannten Rechtsnormen sind insbesondere folgende Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben zu beachten:

  • Ausführungsvorschriften zur Landesbeihilfeverordnung

    (AV LBhVO)

    PDF-Dokument (430.1 kB) - Stand: 29.06.2011

Kundeninformation zur 4. Änderungsverordnung

  • Kundeninfo zur 4. AenderungsVO

    PDF-Dokument (215.5 kB)