Personalservice - Aktuelle Hinweise

Informationszeichen in Händen

Hier finden Sie eine Übersicht der Informationen zu wichtigen Themen aus dem Bereich Personalaktenführung.

Sie sind nach Aktualität sortiert.

  • Datum

    Information / Thema

  • 13.10.2022

    Entgeltumwandlung
    Eine aktuelle Information für Tarifbeschäftigte zum Thema Entgeltumwandlung finden Sie hier.

  • 09.12.2020

    Hauptstadtzulage und Zuschuss zum Firmenticket
    Seit dem 01.11.2020 wird allen aktiven Beschäftigten des Landes Berlin mit Dienstbezügen bis A 13Z oder Entgelt bis E 13 auf Antrag eine monatliche Hauptstadtzulage von insgesamt bis zu 150 Euro brutto gewährt. Diese setzt sich aus einem steuerpflichtigen Zulagenteil (im folgenden “Zulage”) sowie einem steuerfreien Zuschuss zum Firmen- bzw. Azubiticket des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) (“Zuschuss”) zusammen.

    Der zweckgebundene Zuschuss setzt ein Abonnement innerhalb der möglichen Tarifbereiche mit einer 12-monatigen Mindestlaufzeit voraus. Die Höhe entspricht maximal dem wirtschaftlichen Wert des Firmentickets VBB Berlin AB.

    Die Zulage ergibt sich grundsätzlich aus der Differenz zwischen den 150 Euro (bzw. 50 Euro für die Beamten auf Widerruf und Auszubildende) und dem Zuschuss. Auf Antrag und bei erklärtem Verzicht auf den Zuschuss werden die vollen 150 Euro (bzw. 50 Euro) gewährt. Beamte auf Widerruf der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt können nur zwischen Zuschuss und “voller” Zulage wählen, da der Zuschuss zum Firmenticket höher als die Zulage ist.

    Bei Teilzeit wird der Zuschuss in voller Höhe, der Zulagenteil hingegen entsprechend der Arbeitszeit gewährt.

    Besoldungs- und Tariferhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Hauptstadtzulage. Tarifanpassungen seitens des VBB verändern nur den Zuschussanteil.

    Nur der anfänglich beantragte Zuschuss ist steuerfrei mit der Folge, dass die als Werbungskosten abzugsfähige Entfernungspauschale gemindert wird. Bei Abwahl (sog. opt-out) oder späterem Wechsel (nach einem erklärten Verzicht) zum Zuschuss unterliegt der volle Betrag der Steuerpflicht. Der Zuschuss kann jederzeit beantragt werden. Die Abwahl ist grundsätzlich nur 1x jährlich mit einer Vorlaufzeit von 2 Monaten zum Beginn des Abonnements möglich. Die Kündigung des Firmentickets erfolgt ausschließlich durch die Dienststelle. Bei unterjähriger Kündigung entfallen ggf. gewährte VBB-Rabatte, bis dahin gewährte Zuschüsse bleiben davon unberührt.

    Für die Gewährung der Hauptstadtzulage ab Verfahrensstart als alleinige Zulage i.H.v. 150,00 € ist eine Mitwirkung aller Beschäftigungsgruppen zwingend erforderlich. Diese steht nur zu, wenn der/die Beschäftigte das mit den Besoldungs-/Entgeltnachweisen übersandte Erklärungsformular (Stand: 11.09.2020) abgegeben hat. Als Frist hierfür gilt der 31.12.2020. Ab 01.04 2021 wird bei fehlender Mitwirkung nur noch die Hauptstadtzulage abzüglich eines fiktiven wirtschaftlichen Wertes des Firmentickets (Berlin AB, monatliche Zahlweise) gezahlt. Selbiges gilt auch bei Neueinstellung, wobei bei verspäteter Aufnahme des Abonnements aufgrund der VBB-Fristen der Differenzbetrag bis zur Höhe von 150 Euro für ggf. davor liegende Monate nachgezahlt wird.

    Für Zeiträume ohne Anspruch auf Besoldung bzw. Entgelt (wie z.B. Elternzeit, Mutterschutz, Beurlaubung, Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge) entfällt auch der Anspruch auf die Hauptstadtzulage. Das Abonnement ist durch die Dienststelle zu Beginn der Beurlaubung zu kündigen. In Ausnahmefälle wird dennoch für einen kurzen Zeitraum der Mindestzuschuss von 15 Euro je Monat weitergezahlt.

  • 17.06.2020

    Pauschale Beihilfe
    Mit dem Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe vom 4. März 2020 (GVBl. Nr. 9 vom 17. März 2020) wurde die Möglichkeit geschaffen, für beihilfeberechtigte Personen, die entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) versichert sind, auf Antrag alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu gewähren.

    Der Antrag ist bei der Beihilfestelle einzureichen.
    Nähere Informationen erhalten Sie auf der ##icon:formular## Internetseite der Beihilfestelle

  • 17.03.2020

    Eingeschränkte Erreichbarkeit des Personalservice
    Infolge der oben beschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus), ist der Dienstbetrieb des Personalservice nunmehr äußerst eingeschränkt.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit grundsätzlich persönlich oder telefonisch nicht erreichbar.

    Bitte senden Sie Ihre Anliegen ausschließlich per Briefpost oder elektronisch an das jeweilige E-Mail-Postfach der zuständigen Arbeitsgruppe.
    Diese lauten:
    PS A B 1 = Besoldung@lvwa.berlin.de
    PS A B 2 = Die E-Mail-Postfächer sortiert nach Dienststellen finden Sie hier.
    PS A B 3 = Die E-Mail-Postfächer sortiert nach Dienststellen finden Sie hier.
    PS A T 1 = Tarif-T-1@LVWA.berlin.de
    PS A T 2 = Tarif-T-2@LVWA.berlin.de
    PS A T 3 = Tarif-T-3@LVWA.berlin.de
    PS A T 4 = Tarif-T-1@LVWA.berlin.de

    Aktuell erfolgt eine Bearbeitung nach Priorität.
    Hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anliegen erfolgt spätestens eine Reaktion, sobald die volle Arbeitsfähigkeit des Personalservice wiederhergestellt ist.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass infolge der ergriffenen Maßnahmen eine persönliche Erreichbarkeit nicht gegeben ist und es in der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen wird.

    Vielen Dank!

    Bleiben Sie gesund!
    Ihr Personalservice

  • 01.11.2019

    Eingeschränkte Erreichbarkeit des Personalservice
    Aufgrund eines Umzug ist der Personalservice (PS A) in der Zeit vom 4.11.2019 bis voraussichtlich 8.11.2019 nur eingeschränkt erreichbar.
    Für eventuelle Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen bitten wir um Verständnis.

  • 17.09.2019

    Besoldungserhöhung zum 01.04.2019 Aktualisierung
    Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019/2020 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2019/2020) vom 5. September 2019 (GVBl. S. 551) wurde nunmehr verabschiedet und am 17.09.0219 verkündet.
    Eine Übersicht der aktuellen Besoldungstabellen finden Sie unter dem Punkt Formulare / Merkblätter.

  • 23.05.2019

    Besoldungserhöhung zum 01.04.2019 Aktualisierung

    Mit Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 29/2019 vom 17.05.2019 wird darüber informiert, dass in Erwartung der geplanten Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes über die Erhöhung der Beamtenbesoldung im Land Berlin den Beamtinnen und Beamten vorab mit den Bezügen des Monats September 2019 die erhöhten Bezüge unter dem Vorbehalt der Rückforderung ausgezahlt werden.

    Mit Schreiben vom 21.05.2019 wendet sich der Senator für Finanzen direkt an die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten des Landes Berlin, darin wird der Tarifabschluss und die damit verbundene Erhöhung der Besoldung erörtert.

  • 03.04.2019

    Besoldungserhöhung zum 01.04.2019

    Information der Senatsverwaltung für Finanzen für Beamtinnen/Beamte:

    Es ist geplant die Besoldung von Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin rückwirkend ab dem 1. April 2019 um 4,3 % zu erhöhen. Weitere Erhöhungen sollen zum 1. Februar 2020 (4,3 %) und zum 1. Januar 2021 erfolgen.

    Grundlage für die Anpassung der Besoldung ist die Verabschiedung eines Besoldungsanpassungsgesetzes. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren ist in die Wege geleitet, nimmt jedoch noch einige Zeit in Anspruch.
    Derzeit ist nicht absehbar wann das Gesetzes in Kraft treten wird.

    Zur Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen.

  • 01.04.2019

    Organisatorische Änderung des Zentralen Personalservice ab 01.04.2019

    Im Rahmen der Neuorganisation des Referates Personalaktenführung wurden die Bereiche PS A und PS F zusammengeführt.
    Das Referat setzt sich aus acht Arbeitsgruppen zusammen. Neben einer Geschäftsstelle führen drei Arbeitsgruppen die Personalakten der Beamtinnen und Beamten und weitere vier Arbeitsgruppen betreuen die Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten.
    Im Zuge dessen wurde die Stellenzeichen überarbeitet. Eine erste Unterscheidung zwischen Besoldungs- oder Tarifangelegenheiten kann man dem vierten Buchstaben eines Stellenzeichens entnehmen. Ein B (PS A B …) steht für Besoldung und ein T (PS A T …) für Tarif.
    Eine genaue Übersicht der neuen Stellenzeichen und auch Zuständigkeiten finden Sie hier.

  • 19.01.2018

    Eingeschränkte Erreichbarkeit des Zentralen Personalservice – PS A
    in der Zeit vom 19.01.2018 – 30.04.2018

    Information für Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte:
    Im Zusammenhang mit der Senatsumbildung sind erneut von den Mitarbeiter/innen im Bereich des Personalservices – PS A vom 19.01.2018 bis zum 30.04.2018 umfangreiche termingebundene Eingabearbeiten in das Bezügeabrechnungsprogramm vorzunehmen, die zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit des Personalservices führen.
    Die Kolleginnen/Kollegen bitten um Verständnis, dass sie im genannten Zeitraum eventuell nicht wie bisher gewohnt für Ihre Anliegen zur Verfügung stehen.
    Die Erreichbarkeit per E-Mail ist jedoch sichergestellt.

  • 10.11.2017

  • 10.04.2017

    Eingeschränkte Erreichbarkeit des Zentralen Personalservice – PS A
    in der Zeit vom 13.04.2017 – 12.05.2017

    Information für Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte:
    Im Zusammenhang mit der Senatsumbildung sind von den Mitarbeiter/innen im Bereich des Personalservices – PS A vom 13.04.2017 bis zum 12.05.2017 aufwändige termingebundene Eingabearbeiten in das Bezügeabrechnungsprogramm vorzunehmen, die zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit des Personalservices führen.
    Die Kolleginnen/Kollegen bitten um Verständnis, dass sie im genannten Zeitraum eventuell nicht wie bisher gewohnt für Ihre Anliegen zur Verfügung stehen.
    Die Erreichbarkeit per E-Mail ist jedoch sichergestellt.

  • 05.01.2017

    Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte

    Information für Beamtinnen/Beamte

    Mit aktueller Information vom 01.08.2016 wurde bereits über die Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen informiert.

    Das Gesetz zur Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen vom 17.06.2016 regelt einen Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung und eine Dankurkunde bei Vorliegen einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit.

    Die vom Personalservice geplante Verfahrensweise stellt sich wie folgt dar:

    Da das Gesetz hinsichtlich der Berechnung/Feststellung der Dienstzeit ausdrücklich nicht an frühere Regelungen anknüpft, ist in jedem Fall eine gesonderte Prüfung und Berechnung durchzuführen – das hierzu ergangene Rundschreiben##icon:pdf## der zuständigen Senatsverwaltung datiert vom 08.09.2016. Abgesehen davon, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, so dass nicht alle Jubiläumsfälle gleichzeitig oder zeitnah beieinander entschieden werden können, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es wegen des gesetzlichen Anspruchs keines Antrages bedarf. Es werden daher in solchen Fällen auch keine Eingangsbestätigungen erteilt, sondern die sukzessive Bearbeitung fortgeführt.
    Zunächst werden die Fälle in der Reihenfolge bearbeitet, die nach bisherigem Recht ab dem 01.01.2016 ein Dienstjubiläum vollendet haben. Anschließend werden die Personen auf der Grundlage des Eintritts in den öffentlichen Dienst ermittelt, die demnächst den Jubiläumstag erreichen würden.
    Leider konnte das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport##icon:pdf## nicht alle offenen Fragen erörtern, so dass einige Fälle bis zur abschließenden Klärung zurückgestellt werden müssen.

    Der Personalservice bittet aufgrund der geschilderten Sachlage erneut um Geduld.

    Das Rundschreiben I Nr. 13/2016 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 08.09.2016 finden Sie hier

  • 01.08.2016

    Besoldungserhöhung zum 01.08.2016

    Information für Beamtinnen/Beamte

    Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2016 (BerlBVAnpG 2016) vom 17.06.2016 (GVBl. Seite 334 vom 28.06.2016) wurde die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zum 1. August 2016 um 3 % abzüglich einer Versorgungsrücklage von 0,2 % angehoben.

    Dabei wurden die Grundgehaltssätze jedoch mindestens um einen Prozentsatz erhöht, der bei Vollbeschäftigung einem Erhöhungsbetrag von 75 € entspricht. Gem. Art. I § 2 Abs. 3 des Gesetzes werden diese Prozentsätze anschließend um 0,2 % vermindert. Daraus resultieren mitunter individuelle Erhöhungsprozentsätze. Dies kann zur Folge haben, dass sich ein unter 75,00 € liegender Differenzbetrag ergibt.

    Darüber hinaus wurden die Auslandszuschläge um 2,4 % angehoben.

    Die Zahlung erfolgt bereits mit den Bezügen des Monats August 2016.

    Die Besoldungstabellen mit den entsprechenden regulären Zahlbeträgen ab 01.08.2016 finden Sie hier.

  • 01.08.2016

    Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte

    Information für Beamtinnen/Beamte

    Mit dem Gesetz zur Wiedereinführung der Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Land Berlin vom 17.06.2016 (GVBl. S. 333 vom 28.06.2016) wurde die Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG) rückwirkend ab 01.01.2016 beschlossen. Gemäß § 75a LBG erhalten demnach Beamtinnen und Beamte nach einer verbrachten Dienstzeit von 25, 40 bzw. 50 Jahren eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 350,00 €, 450,00 € bzw. 550,00 €. Da insbesondere bezüglich der Anrechnung von verbrachten Zeiten weitergehende Ausführungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erwartet werden, werden derzeit durch den Personalservice des Landesverwaltungsamtes Berlin noch keine Jubiläumszeiten nach dem neuen Recht festgesetzt. Es erfolgt somit aktuell auch keine Auszahlung der Jubiläumszuwendung. Sollte eine Beamtin oder ein Beamter nach neuem Recht ein 25-, 40- oder 50-jähriges Dienstjubiläum ab dem 01.01.2016 vollenden, geht der Anspruch selbstverständlich nicht verloren. Die Umsetzung erfolgt schnellstmöglich nach Auswertung der vorgenannten Ausführungen.
    Bis dahin bittet der Personalservice um Geduld.

  • 01.06.2016

    Aufgabenübertragung von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung

    Information für Beamtinnen/Beamte und Tarifbeschäftigte

    Zum 01.06.2016 hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (SenWiTechForsch) dem Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) die Personalaktenführung ihrer aktiven Dienstkräfte / Beschäftigten übertragen.
    Die Aufgaben werden nunmehr durch die Referate PS A und PS Q wahrgenommen.

  • Versorgungsauskunft online – das Versorgungsauskunftsportal beim Landesverwaltungsamt Berlin

    Information für Beamtinnen/Beamte

    Alle Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin können ab sofort ihr voraussichtliches zukünftiges Ruhegehalt für ihre persönliche Lebens- und Vorsorgeplanung online ausrechnen lassen. Hierfür steht ab sofort ein spezielles Berechnungsprogramm als bedienungsfreundliche Online-Anwendung zur Verfügung.

    Die Nutzer geben ihre möglichen ruhegehaltfähigen Dienstzeiten anonymisiert mit hinterlegten Erläuterungen selbst ein, um sich am Ende für ein mögliches Pensionsdatum einen voraussichtlichen Pensionsanspruch beziffern zu lassen.

    Weitere Informationen unter www.berlin.de/versorsorgungsauskunft-online

  • Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte

    Information der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für Beamtinnen/Beamte:

    Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie von Richterinnen und Richtern des Landes Berlin soll ab dem 1. August 2016 um drei Prozent erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Zahlungen an Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (Pensionäre) entsprechend angepasst werden.

    Zur Pressemitteilung vom 26.04.2016

Archiv

  • Unsere Hinweise aus dem Jahr 2015 finden Sie hier.
  • Unsere Hinweise aus dem Jahr 2014 finden Sie hier.
  • Unsere Hinweise aus den Jahren 2011 bis 2013 finden Sie hier.