Beihilfe - Glossar -W-

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Wartezeit

Eine Wartezeit im Hinblick auf zahnärztliche Leistungen gilt für Beamte auf Widerruf. Das bedeutet, dass nicht alle zahnärztlichen Leistungen beihilfefähig sind, z.B. prothetische Leistungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen usw.

Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Beihilfestelle