Beihilfe - Glossar -S-

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Schutzimpfung

Die Kosten für Schutzimpfungen sind beihilfefähig, soweit sie in der SchutzimpfungsRichtlinie (SiR) des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt sind.

Schutzimpfungen aus Anlass privater und dienstlich veranlasster Reisen ins Ausland sind nicht beihilfefähig.

Sehhilfen

Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) sind für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beihilfefähig. Sie müssen augenärztlich verordnet sein. Für Erwachsene sind Sehhilfen nur bei bestimmten Erkrankungen beihilfefähig.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Sehhilfen.

Siehe auch Therapeutische Sehhilfen