Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige

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Der Anschlag am 19. Dezember 2016 auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz hat diese Stadt verändert. Es wurde deutlich, wie wichtig die Sicht der Opfer und wie entscheidend die Koordinierung der diversen psychosozialen und finanziellen Angebote ist. Das Land Berlin hat mit dem Referat Justizielle Opferhilfe eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet.

Wir arbeiten daran, dass Betroffene jede staatliche und nicht-staatliche Unterstützung bestmöglich erreicht und entwickeln auch eigene – insbesondere psychosoziale – Angebote.

Im Fall eines Terroranschlags in Berlin stimmen wir die jeweiligen Unterstützungsangebote eng mit dem Bundesopferbeauftragten ab. Im Fall von Terroranschlägen im Ausland kooperieren wir in entsprechender Weise mit der Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Wir orientieren uns an einem umfassenden Begriff der Betroffenen: Jede Person, die in ihrer physischen oder psychischen Integrität mittelbar oder unmittelbar durch den Anschlag beeinträchtigt wurde, ist Betroffene oder Betroffener. Dieser weite Begriff erfasst somit unmittelbar Verletzte ebenso wie Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Augenzeuginnen und -zeugen sowie Ersthelferinnen und -helfer.

Damit die Berlinerinnen und Berliner bestmöglich auf die guten unterstützenden Hilfeangebote zugreifen können, bauen wir das Netzwerk stetig aus. Die zahlreichen Anschläge im In- und Ausland sind für das Land Berlin Mahnung und Auftrag zugleich.