Innovationslandkarte

„Inklusiver Berufseinstieg (Ausbildung und Karriere)“ – Nachwuchskräfte potenzialorientiert ausbilden, entwickeln und binden.

Behördenbezeichnung lang:Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Behördenbezeichnung kurz:SenInnSport
Bezeichnung des Vorhabens lang:„Inklusiver Berufseinstieg (Ausbildung und Karriere im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst)“ - Ziel der Ausbildungs- und Einstellungsbehörde der SenInnSport ist es seit jeher eine qualitativ hochwertige Ausbildung und einen erfolgreichen Karriereeinstieg zu gewährleisten sowie eine hohe Bindung der Nachwuchskräfte an das Land Berlin als Arbeitgeber zu erreichen. Hierfür soll in Zukunft der Berufseinstieg während der Ausbildungs- zw. laufbahnrechtlichen Probezeit verstärkt auf die individuellen Potenziale und Fähigkeiten der Nachwuchskräfte ausgerichtet werden, um den inklusiven Berufseinstieg passgenau für die einzelne Nachwuchskraft ausgestalten und dadurch auch stetig immer mehr Menschen mit Schwerbehinderung oder anderen gesundheitlichen Leiden sehr gute Rahmenbedingungen während der Ausbildung anbieten zu können. Die Ausbildungs- und Einstellungsbehörde fokussiert mit dem inklusiven Berufseinstieg zwei große Themenfelder, nämlich die körperliche Gesundheit wie auch die psychische Gesundheit von jungen Erwachsenen. Hierbei ist im Vorfeld zu beachten, dass sich die inhaltliche wie auch tatsächliche operative Ausgestaltung im Hinblick auf die Gesundheitsfelder stark unterscheidet und als getrennte Teilvorhaben gewürdigt und betrachtet werden muss. Diesjährig wird daher das Vorhaben zur psychischen Gesundheit von jungen Erwachsenen insbesondere während ihrer Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten vorgestellt. Bei diesem Teilvorhaben des „inklusiven Berufseinstiegs“ geht es um eine zielgruppenspezifische Gesundheitsförderung insbesondere im Bereich der Prävention von psychischen Leiden bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen während der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Um dies zu gewährleisten, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ein neues Arbeitsgebiet „Inklusion in der Ausbildungs- und Einstellungsbehörde“ eingerichtet. Im Rahmen des Arbeitsgebietes werden seither unterschiedliche verhältnisbezogene als auch verhaltensbezogene Maßnahmen zur systemischen Förderung und Prävention psychischer Gesundheit von Nachwuchskräften entwickelt. Das Hauptinstrument des konkreten Vorhabens ist das Angebot einer in die Ausbildung integrierten psychosozialen Begleitung, welche sich an den zielgruppenspezifischen Bedarfen orientiert.
Beschreibung des Vorhabens:

Die Implementation einer permanenten psychosozialen Begleitung im Rahmen der Ausbildung ermöglicht eine Auswahl an individuellen Maßnahmen, die der psychischen Gesundheit von jungen Menschen dienlich sind und den Ausbildungserfolg sichern. In einer vertraulichen Beratungssituation werden die Auszubildenden dabei unterstützt, die jeweiligen Herausforderungen zu erkennen und den Fokus auf bereits bestehende individuelle Ressourcen zu lenken. Gemeinsam werden Ziele zur Entlastung gesteckt und ein individuell angepasster Umsetzungsplan erstellt. Durch die Vernetzung mit Ausbildungsleitung und Praxisanleitungen sowie Lehrkräften lassen sich aus dem Umsetzungsplan auch verhältnisbezogene Elemente der Prävention und gesundheitlichen Förderung ableiten. Dazu zählen u.a. die Ermöglichung einer Teilzeitausbildung, der Wechsel der Berufsschulklasse oder Praxisstelle, die temporäre Freistellung. Die psychosoziale Begleitung umfasst auch die Sensibilisierung für weiterführende Hilfsangebote.

Woraus ergab sich der Handlungsbedarf für die Durchführung des Vorhabens und was war Ihr Ziel?:Der Handlungsbedarf für die eingeführte Maßnahme ergab sich aus der signifikanten Erhöhung der psychosozialen Hilfeanfragen in den „Corona-Jahren“, die mit den personellen Ressourcen nur unzureichend zu bewerkstelligen waren. Deshalb wurde das o.g. Arbeitsgebiet auf der Grundlage einer Untersuchung der jetzigen Stelleninhaberin eingerichtet. Dabei wurde anhand der aktuellen Studienlage zur psychischen Gesundheit von jungen Menschen herausgearbeitet, dass die Jugendphase eine vulnerable Phase für die psych. Gesundheit eines Menschen ist. Das Vorhaben verfolgt also das Ziel, die Prävention und die Förderung psychischer Gesundheit von Jugendlichen während der Ausbildung zu stärken.
Warum ist Ihr Vorhaben innovativ und welchen Nutzen/Mehrwehrt hat es ggf. für andere Verwaltungsbereiche?:

Das Vorhaben ist innovativ, da es sich als dauerhaftes Beratungsangebot vollständig nach den Spezifika der Jugendphase sowie den Rahmenbedingungen des Ausbildungsverlaufs ausrichtet. Die jungen Menschen werden proaktiv und zielgruppenspezifisch begleitet, Auffälligkeiten können dadurch idealerweise präventiv, z.B. durch wirksame Hilfsangebote, gebannt werden.

Die Pflege und Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der künftigen Stammbeschäftigten setzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt an.

Gab es besondere Meilensteine im Vorhaben über die Sie berichten möchten?:Ein besonderer Meilenstein ist die enorme Resonanz und damit verbundene Akzeptanz der Nachwuchskräfte. Die Auszubildenden werben in ihren Klassenverbänden für das Angebot der psychosozialen Beratung.
Darüber hinaus ist aber auch -zu unserer Überraschung- die enorme Resonanz bei Praxisanleitenden sowie örtlichen Ausbildungsbeauftragten zu nennen. Dabei wurde eine große Unsicherheit im Umgang mit Nachwuchskräften, die an psychische Auffälligkeiten oder psychischen Erkrankungen leiden, deutlich.
Welche Akteure waren an Ihrem Vorhaben beteiltigt oder davon betroffen?:Neben dem Austausch mit Nachwuchskräften, fand und findet laufend eine intensive Zusammenarbeit in Form von u.a. Fallkonferenzen mit den für die Koordination der Einstellung sowie Ausbildungsorganisation zuständigen Kolleg:innen sowie mit der Berufsschule und den Praxisstellen statt.
Kategorie:Kategorie 3 - Personalmanagement inkl. Diversity
Haben Sie Ideen, wie man die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit Ihres Vorhabens sichern kann?:Die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit des Vorhabens kann durch die Etablierung eines Case-Managements-Systems gesichert werden. Case Management bezieht sich auf die Organisation und Koordination der vom Vorhaben umfassten Maßnahmen sowie Ressourcen. Das impliziert einen fortlaufenden und messbaren Anpassungsprozess. Prozessschritte könnten hier sein: 1. Bedarfsanalysen, 2. Zielsetzung, 3. Ressourcenidentifikation, 4. Maßnahmenplanung, 5. Umsetzung, 6. Überwachung/Dokumentation, 7. Evaluation.
Wann wurde bzw. wird das Vorhaben beendet?:31.12.2025
Einreichung:Bewerbung Verwaltungspreis 2024
Ansprechperson:Martina Weislo + Christoph Buske – ZS B 1
Straße_Hausnummer (Dienstsstelle):Klosterstraße 47
Postleitzahl:10179
Telefon:030902231175
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