Aktuelles

29.04.2022 – Landeskartenwerk Karte von Berlin 1:5000 (K5)

Im Rahmen der Open-Data-Initiative des Landes Berlin werden jetzt dxf-Dateien der K5 auf der Portalseite der Berliner Vermessungsämter bereitgestellt. Die Daten können auch über das Open-Data – Portal des Landes Berlin heruntergeladen werden.

Die Downloads stehen für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzungen geldleistungsfrei zur Verfügung.

Die Nutzungsbedingungen sind zu beachten.

26.04.2019 – Relaunch der Antragsformulare „Onlineantrag auf Abgabe von digitalen Daten der Liegenschaftskarte (ALKIS®)“, „Onlineantrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Lage- und Höhenfestpunktfeld“ und „Onlineantrag auf Festsetzung von Grundstücksnummern (Hausnummern)“

Ab sofort können sie in Berlin mit Ihrem Internet-Browser über PC, Smartphone oder Tablet die oben genannten Anträge online ausfüllen.
Dafür wurden die bestehenden Antragsformulare grundlegend überarbeitet und als Webformulare bereitgestellt.

Die Antragsformulare finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts der Berliner Vermessungsämter auf der horizontalen Auswahlleiste unter „Antragsformulare“.

14.03.2018 – Landeskartenwerk Karte von Berlin 1:5000 (K5)

Im Rahmen der Open-Data-Initiative des Landes Berlin werden jetzt dxf-Dateien der K5 auf der Portalseite der Berliner Vermessungsämter bereitgestellt. Die Daten können auch über das Open-Data – Portal des Landes Berlin heruntergeladen werden.

Die Downloads stehen für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzungen geldleistungsfrei zur Verfügung.

Die Nutzungsbedingungen sind zu beachten.

01.09.2017 – Landeskartenwerk Karte von Berlin 1:5000 (K5)

Mit der Ausgabe 2017 werden im Rahmen der Open-Data-Initiative des Landes Berlin TIFF-Dateien der K5 im Geoportal Berlin bereitgestellt. Die Daten stehen dort im FIS-Broker über den Downloaddienst ATOM für kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzungen geldleistungsfrei zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen sind zu beachten.

26.06.2017 – Relaunch des Antragsformulars „Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster“

Ab sofort können sie in Berlin mit Ihrem Internet-Browser über PC, Smartphone oder Tablet Auszüge aus dem Liegenschaftskataster online beantragen. Dafür wurde das bestehende Antragsformular grundlegend überarbeitet und das Webformular „Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster – Online“ bereit gestellt.

Daneben können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auch weiterhin über die Druckversion des Antragsformulars „Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster – Druckversion“ beantragt werden. Dieses steht zum Herunterladen im PDF-Format zur Verfügung und kann nach dem Ausdrucken handschriftlich ausgefüllt werden.

Beide Versionen des Antragsformulars finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts der Berliner Vermessungsämter auf der horizontalen Auswahlleiste unter „Antragsformulare“.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Bezirk Mitte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur mit der Druckversion des Antragsformulars beantragt werden können.

30.04.2016 – Novellierung des Vermessungsgesetzes Berlin zum 14.03.2016, neue Regeln für den Zugang zu den Daten des Liegenschaftskatasters

Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 14.März 2016 und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 24.März 2016 tritt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (Vermessungsgesetz Berlin) am 25. März 2016 in Kraft.

Die Änderung des Vermessungsgesetzes Berlin regelt die Voraussetzungen, unter denen Dritten der Zugang zu den Angaben zu Grundstücken, Gebäuden oder Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster eröffnet werden darf, neu.

Die Auskunftserteilung über die Flurstücks- und Gebäudeangaben aus dem Liegenschaftskataster ist vereinfacht worden. Das heißt, die für eine Auskunftserteilung zu o.g. Angaben bis dahin notwendige Registrierung des Antragstellers ist entfallen.

Gleichzeitig ist die Auskunftserteilung über die Angaben zu Grundstückseigentümern aus dem Liegenschaftskataster aber strenger geregelt und somit ein Missbrauch datenschutzrechtlich geschützter Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters erschwert worden.

Das berechtigte Interesse an den Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters muss ab sofort in jedem Einzelfall durch die Vorlage geeigneter Unterlagen gegenüber der auskunftserteilenden Stelle (behördliche Vermessungsstelle) glaubhaft gemacht werden.

Nur Notare, Vermessungsstellen nach § 2 des VermGBln, Unternehmen der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Abfallentsorgung bleiben von der Verpflichtung zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses befreit.

Fundstelle: Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (Vermessungsgesetz Berlin – VermGBln) in der Fassung vom 09. Januar 1996 (GVBl. S. 56), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2016 (GVBl. S. 99).

14.03.2016 – Duales Studium in der Fachrichtung „Vermessungswesen und Geoinformation“ im Land Berlin

In den nächsten Jahren werden altersbedingt eine Vielzahl der Ingenieure und Ingenieurinnen im Fachbereich Vermessung des Bezirksamts Treptow-Köpenick von Berlin in Pension bzw. in Rente gehen. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat sich entschlossen, das duale Studium auszuschreiben. Dabei soll jungen Menschen mit der Befähigung für das Studium an einer Hochschule die Möglichkeit eröffnet werden, Vermessung und Geoinformatik zu studieren. Während der Vorlesungszeit ist der duale Student bzw. die duale Studentin an der Hochschule und kann sich dem Studium widmen und in der vorlesungsfreien Zeit werden die theoretischen Grundlagen des Studiums im Bezirksamt vertieft. Der duale Student bzw. die duale Studentin wird als Auszubildender bzw. Auszubildende eingestellt und erhält Ausbildungsvergütung während des gesamten Studiums. Eine Übernahmegarantie kann nicht gegeben werden, aber die Berufschancen sehen sehr gut aus, da altersbedingt eine Vielzahl von Stellen – nicht nur im Bezirk Treptow-Köpenick – frei werden.

Die Bewerbungsfrist ist auf den 31.03.2016 verlängert.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung für das duale Studium „Vermessungswesen und Geoinformation“ können dem Amtsblatt Nr. 7/2016 vom 19.02.16, dem Internetauftritt der Berliner Verwaltung unter http://www.berlin.de/stellen/10970 sowie dem Internetauftritt des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin entnommen werden.

01.12.2015 – Einführung von ALKIS® in der Berliner Vermessungsverwaltung

Das Land Berlin hat einen weiteren bedeutenden Meilenstein in der Geschichte des rd. 150 Jahre alten Liegenschaftskatasters erreicht.

Am 01. Dezember 2015 wurde die Umsetzung der auch schon bislang in Datenbanken geführten Daten hin zu dem in allen Bundesländern eingesetzten Datenmodell ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) abgeschlossen.

Das Liegenschaftskataster wurde auf dem Gebiet von Berlin schon in den Jahren 1861 bis 1865 als Nachweis von Lage, Größe und Nutzung des Bodeneigentums eingeführt.
Nach einer zunächst rein steuerlichen Zweckbindung erlangte das Liegenschaftskataster mit der Einführung der Grundbücher in Preußen ab 1872 eine ganz wichtige eigentumsrechtliche Bedeutung, denn es wurde als amtliches Verzeichnis der Grundstücke genutzt.

Das Liegenschaftskataster weist in Deutschland flächendeckend neben den Grundstücken auch die Gebäude sowie die tatsächlichen Verhältnisse wie z.B. die Lage, Größe und örtliche Nutzung der einzelnen Liegenschaften nach.

Heute ist das Liegenschaftskataster der bedeutendste Kerndatenbestand der öffentlichen Geodateninfrastruktur Deutschlands.

150 Jahre nach der Ersteinrichtung werden die für die Nutzer wesentlichen Nachweise des Liegenschaftskatasters, das Liegenschaftsbuch und die amtliche Flurkarte, natürlich bereits seit mehreren Jahrzehnten in digitaler Form in Datenbanken geführt. Aufgrund der bisherigen technologischen Entwicklungen erfolgte dies aber bislang noch in zwei verschiedenen Verfahren. Konzeptionen und Datenstrukturen beider Altverfahren stammten aus den 1970iger und -1980iger Jahren und entsprachen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Geodateninfrastruktur.
Die Daten dieser beiden Systeme wurden nun unter Nutzung leistungsstarker IT- und Datenbank-Technologien im Rahmen einer Migration in ein modernes, neues und integriertes Programmsystem, das in allen Bundesländern eingesetzte Verfahren „Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®), überführt.

Im Gegensatz zu dem bisherigen dezentralen IT-Konzept mit Servern in den Bezirksverwaltungen wird die Hard- und Software für den Betrieb und die Datenhaltung von ALKIS® künftig zentral im IT-Dienstleistungszentrum des Landes Berlin (ITDZ) betrieben.

Im Liegenschaftskataster von Berlin werden rd. 2 Millionen Objekte geführt, darunter etwa 400.000 Flurstücke und ca. 550.000 Gebäude. Im Vorfeld der Migration wurden von den zuständigen Vermessungsämtern der Bezirke auch logische Fehler in den Datenstrukturen berichtigt, wodurch eine erhebliche qualitative Verbesserung der Daten erzielt werden konnte.

Während der Umstellungsphase und der damit verbundenen Datenmigration kam es bis zum 1. Dezember 2015 zum Stillstand bei der Datenfortführung im Liegenschaftskataster.
Die Unterbrechung der Fortführung war aus technischer und rechtlicher Sicht unvermeidbar. Da während der Umstellung auf das neue Verfahren die originären Daten des Liegenschaftskatasters migriert wurden, war in dieser Zeit eine Bearbeitung nicht möglich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit des Liegenschaftskatasters musste sichergestellt werden, dass die Daten vor und nach der Migration identisch waren. Daher musste auch aus rechtlicher Sicht jede Veränderung der Daten während der Umstellung unterbleiben.

Mit dem Betriebsbeginn von ALKIS® zum 01. Dezember 2015 werden in den für die Führung des Liegenschaftskatasters verantwortlichen Vermessungsstellen der Bezirke die in der Zeit des Stillstands nicht abschließend bearbeiteten Vorgänge mit Priorität abgeschlossen werden.

Mit der Einführung von ALKIS ist für das Liegenschaftskataster des Landes Berlin die Einführung des geodätischen Referenzsystems ETRS 89 (Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989) verknüpft.

Damit hat sich nun das Land Berlin zum 01. Dezember 2015 als letztes Bundesland von dem schon seit 1879 im preußischen Liegenschaftskataster genutzten Landeskoordinatensystem Soldner-Berlin (18. Soldner-Koordinatensystem mit Ursprung im Trigonometrischen Punkt I. Ordnung Müggelberg (Köpenick) verabschiedet.

Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
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(Quelle: Pressemittteilung vom 01.12.2015 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin)

01.12.2015 – Novellierung des Vermessungsgesetzes Berlin, neue Zugangsvoraussetzungen zu den Daten des Liegenschaftskatasters

Der Senat hat am 01.Dezember 2015 auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Der Senat hatte dem Gesetzentwurf in erster Befassung bereits am 25. August 2015 zugestimmt.

Das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (Vermessungsgesetz Berlin – VermGBln) definiert die hoheitlichen Aufgaben, die von den behördlichen Vermessungsstellen in den zwölf Berliner Bezirksämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes Berlin wahrzunehmen sind. Die Führung des Liegenschaftskatasters stellt hierbei eine der hoheitlichen Kernaufgaben der behördlichen Vermessungsstellen dar.

Unter anderem regelt das Vermessungsgesetz Berlin, unter welchen Voraussetzungen Dritten der Zugang zu den Angaben zu Grundstücken, Gebäuden oder Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster eröffnet werden darf.

Es ist beabsichtigt, die Auskunftserteilung über die Flurstücks- und Gebäudeangaben aus dem Liegenschaftskataster zu vereinfachen. Das heißt, die zurzeit für eine Auskunftserteilung notwendige Registrierung des Antragstellers soll für o.g. Angaben zukünftig entfallen.

Gleichzeitig soll die Auskunftserteilung über die Angaben zu Grundstückseigentümern aus dem Liegenschaftskataster aber strenger geregelt und somit ein Missbrauch datenschutzrechtlich geschützter Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters erschwert werden.

Das berechtigte Interesse an den Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters ist künftig in jedem Einzelfall durch die Vorlage geeigneter Unterlagen gegenüber der auskunftserteilenden Stelle (behördliche Vermessungsstelle) glaubhaft zu machen.

Nur Notare, Vermessungsstellen nach § 2 des VermGBln, Unternehmen der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Abfallentsorgung sollen von der Verpflichtung zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses befreit bleiben.

Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
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(Quelle: Pressemittteilung vom 01.12.2015 aus der Sitzung des Senats von Berlin am 01.12.2015)

14.09.2015 – bevorstehende Novellierung des Vermessungsgesetzes Berlin, neue Zugangsvoraussetzungen zu den Daten des Liegenschaftskatasters

Das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (Vermessungsgesetz Berlin – VermGBln) definiert die hoheitlichen Aufgaben, die von den behördlichen Vermessungsstellen in den zwölf Berliner Bezirksämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren des Landes Berlin wahrzunehmen sind. Die Führung des Liegenschaftskatasters stellt hierbei eine der hoheitlichen Kernaufgaben der behördlichen Vermessungsstellen dar.
Unter anderem regelt das Vermessungsgesetz Berlin, unter welchen Voraussetzungen Dritten der Zugang zu den Angaben zu Grundstücken, Gebäuden oder Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster eröffnet werden darf. Mit dem von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel vorgelegten und vom Senat von Berlin auf seiner Sitzung am 25.08.2015 zur Kenntnis genommenen Gesetzentwurf ist eine Novellierung dieser Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, die Auskunftserteilung über die Flurstücks- und Gebäudeangaben aus dem Liegenschaftskataster zu vereinfachen. Das heißt, die zurzeit für eine Auskunftserteilung notwendige Registrierung des Antragstellers soll für o.g. Angaben zukünftig entfallen.
Gleichzeitig soll die Auskunftserteilung über die Angaben zu Grundstückseigentümern aus dem Liegenschaftskataster aber strenger geregelt und somit ein Missbrauch datenschutzrechtlich geschützter Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters erschwert werden.
Das berechtigte Interesse an den Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters ist künftig in jedem Einzelfall durch die Vorlage geeigneter Unterlagen gegenüber der auskunftserteilenden Stelle (behördliche Vermessungsstelle) glaubhaft zu machen.
Nur Notare, Vermessungsstellen nach § 2 des VermGBln, Unternehmen der öffentlichen Energie- und Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Abfallentsorgung sollen von der Verpflichtung zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses befreit bleiben.
Vor Beschlussfassung durch den Senat von Berlin und Einbringung des Gesetzentwurfes in das Abgeordnetenhaus von Berlin wird der Gesetzentwurf zurzeit dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
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(Quelle: Pressemittteilung vom 25.08.2015 aus der Sitzung des Senats von Berlin am 25. August 2015)

21.07.2015 – Verwaltungsgerichtsurteil zur Grundstücksnummerierung in Wochenendsiedlungen

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Mai 2015 (VG 13K 289.14) handelt es sich bei der Festsetzung von Grundstücksnummern nach dem Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin i.V. mit der Numerierungsverordnung um eine ordnungsbehördliche Aufgabe, bei der eine Handlungspflicht besteht und es nicht im Ermessen der Behörde steht, ob ein Nummerierungsverfahren eingeleitet wird.
Das Verwaltungsgericht hat in dem Zusammenhang die eigenständige Grundstücksdefinition der NrVO bestätigt. Ein Grundstück i.S. des § 1 Abs. 3 NrVO ist eine einem Eigentümer gehörende und zusammenhängend liegende Grundfläche, die eine wirtschaftliche Einheit bildet. Dies gilt auch für Buchgrundstücke, die in Wochenendsiedlungen liegen; hier ist nicht die Siedlung als wirtschaftliche Einheit anzusehen. Gleiches gilt auch, wenn eine derartige Siedlung mit unterschiedlichen Nutzern aus nur einem Buchgrundstück besteht; hier sind Grundstücksnummern für die einzelnen Teilflächen festzusetzen.
Ein Bestandsschutz für eine bisherige interne (Parzellen-) Nummerierung, die von den allgemeinen Nummerierungsgrundsätzen des § 2 NrVO abweicht, besteht nicht.

20.07.2015 – Das Berliner Liegenschaftskataster wird grundlegend modernisiert, effizienter sowie kundenfreundlicher

Das Land Berlin hat einen der bedeutendsten Meilensteine in der Geschichte des rd. 150 Jahre alten Liegenschaftskatasters erreicht.

Am 20. Juli 2015 wurde mit der Umsetzung der auch schon bislang in Datenbanken geführten Daten hin zu dem in allen Bundesländern eingesetzten Datenmodell ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) begonnen.

Im Gebiet von Berlin wurde schon in den Jahren 1861 bis 1865 das Liegenschaftskataster als Nachweis von Lage, Größe und Nutzung des Bodeneigentums eingeführt.
Nach einer zunächst rein steuerlichen Zweckbindung erlangte das Kataster mit der Einführung der Grundbücher in Preußen ab 1872 eine ganz wichtige eigentumsrechtliche Bedeutung, denn es wurde als amtliches Verzeichnis der Grundstücke genutzt.

Das Liegenschaftskataster weist in Deutschland flächendeckend auch die Gebäude sowie die tatsächlichen Verhältnisse wie z.B. die Lage, Größe und örtliche Nutzung der einzelnen Liegenschaften nach.

Heute ist das Liegenschaftskataster der bedeutendste Kerndatenbestand der öffentlichen Geodateninfrastruktur Deutschlands.
150 Jahre nach der Ersteinrichtung werden die für die Nutzer wesentlichen Nachweise des Katasters, das Liegenschaftsbuch und die amtliche Flurkarte, natürlich bereits seit mehreren Jahrzehnten in digitaler Form in Datenbanken geführt.
Aufgrund der bisherigen technologischen Entwicklungen sind dies aber bislang noch zwei verschiedene Verfahren. Konzeptionen und Datenstrukturen beider Altverfahren stammen aus den 1970iger und -1980iger Jahren und entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Geodateninfrastruktur.
Die Daten dieser beiden Systeme werden nun unter Nutzung leistungsstarker IT- und Datenbank-Technologien im Rahmen einer Migration in ein modernes, neues und integriertes Programmsystem, das in allen Bundesländern eingesetzte Verfahren „Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®), überführt.

Im Gegensatz zu dem bisherigen dezentralen IT-Konzept mit Servern in den Bezirksverwaltungen wird die Hard- und Software für den Betrieb und die Datenhaltung von ALKIS® künftig zentral im IT-Dienstleistungszentrum des Landes Berlin betrieben.
Für die Datenhaltung wie auch die Erfassung wird die „3A-Produktlinie“ der Firma AED-SICAD AG, Bonn, genutzt.

Im Liegenschaftskataster von Berlin werden rd. 2 Millionen Objekte geführt, darunter etwa 400.000 Flurstücke und ca. 550.000 Gebäude. Im Vorfeld der Migration wurden von den zuständigen Vermessungsämtern der Bezirke auch logische Fehler in den Datenstrukturen berichtigt, wodurch eine erhebliche qualitative Verbesserung der Daten erzielt werden konnte.

Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mitteilte, kommt es bei der Umstellung der Verfahren und der damit verbundenen Datenmigration vorübergehend zum Stillstand bei der Datenfortführung im Liegenschaftskataster.
Die Unterbrechung der Fortführung bis voraussichtlich 1. Dezember 2015 ist aus technischer und rechtlicher Sicht unvermeidbar. Da während der Umstellung auf das neue Verfahren die originären Daten des Katasters migriert werden, ist in dieser Zeit eine Bearbeitung nicht möglich.
Aus Gründen der Rechtssicherheit des Liegenschaftskatasters muss sichergestellt sein, dass die Daten vor und nach der Migration identisch sind. Daher muss auch aus rechtlicher Sicht jede Veränderung der Daten während der Umstellung unterbleiben.

Ab dem Betriebsbeginn von ALKIS® werden in den für die Führung des Liegenschaftskatasters verantwortlichen Vermessungsstellen der Bezirke die in der Zeit bis dahin nicht abschließend bearbeitbaren Vorgänge mit Priorität abgeschlossen werden.

Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können jedoch während des Umstellungszeitraums uneingeschränkt gegeben werden.

20.07.2015 – Neues geodätisches Referenzsystem ETRS 89 für das Liegenschaftskataster eingeführt

Mit der Einführung von ALKIS ist für das Liegenschaftskataster des Landes Berlin die Einführung des geodätischen Referenzsystems ETRS 89 (Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989) verknüpft.

Ein geodätisches Referenzsystem legt die Vorschriften für die Abbildung der auf einer gekrümmten Erdoberfläche liegenden Punktorte in eine zweidimensionale Kartenebene fest. Es bildet die Grundlage für die Landesvermessung und Liegenschaftsvermessungen.

ETRS 89 wurde im Land Berlin zwar bereits im Jahr 2010 als amtliches Referenzsystem der Lage vorgeschrieben (AV Geodätische Referenzsysteme vom 20. April 2010 (ABl. S. 686)), jedoch koppelte eine Überleitungsregelung die Nutzung bei Katastervermessungen an die absehbare Einführung von ALKIS.

Damit hat sich nun im Jahr 2015 das Land Berlin als letztes Bundesland von dem schon seit 1879 im preußischen Liegenschaftskataster genutzten Landeskoordinatensystem Soldner-Berlin (18. Soldner-Koordinatensystem mit Ursprung im Trigonometrischen Punkt I. Ordnung Müggelberg (Köpenick)) verabschiedet.

Der Vorteil liegt insbesondere bei den Nutzern digitaler Geodatenbestände, die nun über die Landesgrenzen hinaus Koordinaten in nur einem Koordinatensystem erhalten werden.

Mai 2015 – Landeskartenwerk – Karte von Berlin 1:5000 (K5) in neuer Auflage

Die digitale Karte 1:5000 (K5) der Berliner Bezirke (Datenstand 1.1.2015) steht im FIS-Broker kostenfrei zur Verfügung. Sie umfasst ganz Berlin in Farbe und in Schwarz / Weiß.

K5 im FIS-Broker

Aktualisierte Daten im Vektor- und Rasterdatenformat für Kartenausschnitte können bei den bezirklichen Vermessungsstellen beantragt werden.

Mai 2015 – 3D-Stadtmodell Berlins als Open Data verfügbar

Das Land Berlin stellt seit kurzem das 3D-Stadtmodell der deutschen Hauptstadt als Open Data öffentlich bereit. Internetnutzer hatten bisher mit dem Modell des Business Location Centers von Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie die Möglichkeit, das Berliner Stadtgebiet realitätsgetreu online zu erkunden – nun können sie die Daten auch selbst nutzen. Egal ob Wissenschaftler, Spieleentwickler, Städteplaner, Architekt oder Grafiker – das großflächige Modell Berlins steht als kostenloser Download zur Verfügung.

Eine Möglichkeit, das 3D-Stadtmodell ohne nennenswerten programm-technischen Aufwand darzustellen, bietet der Wirtschaftsatlas Berlin oder das “Berlin 3D-Downloadportal “. So können z.B. durch die Integration des 3D-Stadtmodells in den Wirtschaftsatlas ab sofort alle Internetnutzer das gesamte Modell in ihrem Browser frei erkunden und hierbei jeden beliebigen Blickwinkel einnehmen. Dazu muss lediglich im Browser JavaScript aktiviert und Java installiert sein.

20.03.2015 – Liegenschaftskataster: Auskunft nur bei berechtigtem Interesse

Aus dem Liegenschaftskataster dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Eigentümerdaten nur herausgegeben werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

Im Streitfall ging es um Folgendes:
Anfang 2013 beantragte eine Grundstücksgesellschaft bei einem Bezirksamt von Berlin die Übermittlung von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster für insgesamt 3.800 Grundstücke in diesem Bezirk; darunter waren auch die Grundstücke des späteren Klägers. Zur Begründung erklärte die Grundstücksgesellschaft, sie sei von einer nicht näher bezeichneten Schweizer Stiftung mit dem Erwerb von Mehrfamilienhäusern beauftragt worden. Die Behörde übermittelte daraufhin Eigentümerangaben (Namen, Geburtsnamen, Geburtsdaten und Anschriften der Grundstückseigentümer) von mehr als 2.600 Anschriften, einschließlich der Grundstücke des Klägers. Der Kläger wandte hiergegen ein, die Behörde dürfe die Daten von vornherein nur bei bestehender Verkaufsabsicht des Eigentümers weitergeben. Zudem könne ein berechtigtes Interesse mit der bloßen Behauptung eines angeblichen Kaufinteresses nicht belegt werden.

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin stellte die Rechtswidrigkeit der Übermittlung der Eigentümerangaben des Klägers fest. Der hierin zu sehende Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers sei nicht gerechtfertigt gewesen, weil die umfassende Auskunftserteilung unverhältnismäßig gewesen sei. Zwar könne die Abfrage von Eigentümerdaten zum Zwecke des Anbahnens von Verkaufsgesprächen grundsätzlich ein berechtigtes Interesse im Sinne des Berliner Vermessungsgesetzes begründen. Dies lasse sich aber nur für Auskünfte bejahen, die für die Umsetzung des Erwerbsinteresses unbedingt erforderlich seien. Das sei aber hinsichtlich der Übermittlung der Eigentümerdaten für mehr als 2.600 Anschriften nicht erforderlich gewesen, weil das Kaufinteresse nur bezüglich weniger Grundstücke bestanden habe. Ferner seien nicht alle Daten (etwa das Geburtsdatum) für die Bekundung eines Kaufinteresses erforderlich gewesen. Schließlich hätte der Kaufinteressent schon bei der Abfrage namentlich bekannt sein müssen.

Den vollständigen Wortlaut der Pressemitteilung können Sie [hier] nachlesen. ——————————————-
(Quelle: Pressemittteilung Nr. 11/2015 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, vom 19.3.2015)

Nachtrag: Gegen das Urteil der 13. Kammer vom 26. Februar 2015 (VG 13 K 186.13) wurde Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

März 2015 – Historische Karten von Berlin online zugänglich

Der von der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) schon seit Jahren als Geoinformationsangebot bereitgestellte BRANDENBURGVIEWER wurde unter Einbeziehung der Nutzer einer umfangreichen technischen und gestalterischen Überarbeitung unterzogen und steht nun online in der neuen Version zur Verfügung. Mit Hilfe des neuen Transparenzreglers lassen sich z. B. nun überlagerte Karten/Luftbilder leicht miteinander vergleichen.
Die LGB bietet den BrandenburgViewer, der Zugriff auf die amtlichen Geodaten der Vermessungsverwaltung des Landes gewährt, aktuell als kostenfreie Basisvariante und darüber hinaus demnächst als kostenpflichtige Variante+ mit erweitertem Funktions-, Daten- und Nutzungsangebot an.
Für Freunde historischer Karten beinhaltet das Portal auch die entzerrten Schmettau-Karten aus dem späten 18. Jahrhundert (1767-1787) sowie die Karte des Deutschen Reichs 1:25.000 aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts (1902-1948); diese beiden Kartenwerke decken auch komplett das Land Berlin ab.

Oktober 2014 – HistoMapBerlin – ein neues Angebot zur Recherche in historischen Karten Berlins

In der Kartenabteilung des Landesarchivs Berlin werden sowohl amtliche Plankammer-Bestände bedeutender preußischer wie Berliner Behörden und Firmen gepflegt als auch eine Allgemeine Kartensammlung. In ihr sind die ältesten topographischen und thematischen Karten der Stadt von 1652 bis in die Gegenwart überliefert. Einen bedeutsamen Teil dieser Kartensammlung stellen die amtlichen Kartenwerke der Stadt seit der Neuvermessung 1876 dar. Insbesondere das Kartenwerk „Stadtplan von Berlin“ bzw. später „Karte von Berlin“ im Maßstab 1:4.000 stellt mit seiner grundstücksgenauen Darstellung aus der Zeit von ca. 1925 bis 1991 eine Quelle ersten Ranges zu raumbezogenen Informationen über die Entwicklung der Stadt dar.

Mit ca. 2.560 vorliegenden Blättern bietet dieses Kartenwerk bis heute die einzige Möglichkeit, historische Veränderungen von Straßennamen in Verbindung mit der Hausnummer für die gesamte Stadt im benannten Zeitraum zu rekonstruieren. Die beim Landesarchiv fast tägliche Nutzung dieser Quelle reicht von der privaten Recherche nach dem Wohnort der Familie, über die amtliche Klärung früherer Grundstücksbebauungen und –grenzen bis zur intensiven Nutzung für vielfältige Forschungsthemen im In- und Ausland.

Am 4. September 2014 wurde beim Landesarchiv das Kooperationsprojekt einer webbasierten Recherche in historischen Blättern der Karte von Berlin 1:4.000 / 1:5.000 vorgestellt und die Datenbank www.histomapberlin.de durch den Staatssekretär für Kultur Tim Renner und den Vizepräsidenten der Beuth-Hochschule, Prof. Sebastian von Klinski, für die Öffentlichkeit freigeschaltet. In Kooperation zwischen dem Landesarchiv Berlin und dem Fachbereich III Bauingenieurs- und Geoinformation der Beuth-Hochschule (Prof. Dr. Matthias Möller) hatte ein Projektteam in den letzten zwei Jahren diese Anwendung entwickelt. Sie wurde im Rahmen des DiGis-Projekts gefördert durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei (Kulturelle Angelegenheiten).

Auf der Grundlage amtlicher Kartenwerke ermöglicht die Datenbank als einzige überlieferte historische Quelle die Veränderungen von Hausnummern, Verkehrswegen, Straßennamen sowie der Bebauung in Berlin zwischen 1925 und 2012 grundstücksscharf zu rekonstruieren. Der Nutzer gelangt entweder über die Eingabe der aktuellen Grundstücksbezeichnung oder intuitiv über die aktuelle amtliche Karte 1:5.000 zur Auswahl des historischen Kartenangebots und kann die verschiedenen Zeitzustände grafisch überlagern und vergleichen. Mit einem Schieberegler lässt sich die Intensität der Überlagerung stufenlos regulieren, so dass ein sehr guter Vergleich mit heutigen Verhältnissen, repräsentiert durch die aktuelle Karte von Berlin 1:5.000, vorgenommen werden kann. Weitere Funktionalitäten bieten u.a. die Ansicht des auf die heutige Innenstadt bezogenen Straube-Plans (Übersichtsplan von Berlin [1910]), den Nachweis der Bezirksgrenzen, des Verlaufs der Berliner Mauer, die Messung von Längen und Flächeninhalten der Grundstücke sowie den Ausdruck oder die Speicherung des Rechercheergebnisses.

Die Kooperation soll fortgesetzt werden, um HistoMapBerlin künftig mit weiteren Kartenwerken zu ergänzen und auch eine App-Variante zu entwickeln.

Juli 2014- Auf den Spuren der Landesvermessung in Berlin und Brandenburg

Der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) und der DVW Berlin-Brandenburg e.V. haben gemeinsam eine Fachpublikation herausgegeben, die interessierten Lesern als thematischer Reiseführer dienen soll.

“Die Region Berlin-Brandenburg zeichnet sich durch eine Vielzahl von herausragenden, geodätisch-historischen Orten aus, die einen Besuch lohnen, wenn nicht sogar einen Pflichtbesuch für jede Geodätin und jeden Geodäten darstellen. Die Broschüre fasst insgesamt 17 dieser historisch bedeutsamen geodätischen Orte zusammen und stellt jeden einzelnen mit Hintergrundinformationen und zahlreichen anschaulichen Bildern vor. Die geodätische Bedeutung des Rauenbergs, des Götzer Bergs und des Telegrafenbergs werden vorgestellt, wie auch die Denkmäler und Grabstätten der herausragenden Pioniere der Geodäsie Baeyer, Helmert und Gauß. Die preußischen Normalhöhenpunkte von 1879 und 1912 fehlen in dieser Zusammenstellung ebenso wenig wie der Landeshaupthöhenpunkt von Berlin. Und wer weiß schon, dass der für Veranstaltungen so geschätzte „Geodätenstand“ auf dem Dach der TU Berlin ein Baudenkmal ist und 1953 von Bundespräsident Theodor Heuss und dem Bundesminister für Wirtschaft Ludwig Erhard an den damaligen Direktor des Geodätischen Instituts, Prof. Brennecke, offiziell übergeben wurde. An erster Stelle wird natürlich das 1892 errichtete geodätische Institut in Potsdam vorgestellt, das als Wiege der wissenschaftlichen Geodäsie in Deutschland gilt. Aber auch historische Landesgrenzsteine und geographische Mittelpunkte, die je nach politischer Konstellation und Bestimmungsmethode eine erstaunliche Dynamik aufweisen, haben ihren Platz in dieser Broschüre. Die Broschüre soll die Fachwelt und technisch sowie geschichtlich interessierte Bürger dazu anregen, sich auf die Spuren der Landesvermessung zu begeben. Sie verdeutlicht gleichzeitig eindrucksvoll die Leistungen unserer geodätischen Vorfahren und den Wandel der Landesvermessung in den letzten 150 Jahren.”
(Bernd Sorge in “Vermessung Brandenburg” 1/2014)

Die Broschüre kann gegen eine Schutzgebühr beim Kundenservice der LGB bestellt werden:

Die Publikation kann auch kostenfrei als PDF-Datei im Download bezogen werden:

Spuren der Landesvermessung

April 2014- Landeskartenwerk – Karte von Berlin 1:5000 (K5) in neuer Auflage

Die digitale Karte 1:5000 (K5) der Berliner Bezirke (Datenstand 1.1.2014) steht im FIS-Broker kostenfrei zur Verfügung. Sie umfasst ganz Berlin in Farbe und in Schwarz / Weiß.

K5 im FIS-Broker

Aktualisierte Daten im Vektor- und Rasterdatenformat für Kartenausschnitte können bei den bezirklichen Vermessungsstellen beantragt werden.

März 2014 – Faksimiledrucke der Deckerschen Karten „Umgegend von Berlin“ (1:50.000) erhältlich

Die Deckerschen Karten „Umgegend von Berlin“ (1:50.000), die als Ergebnis der ersten militär-topographischen Aufnahme unserer Region in den Jahren 1816 bis 1819 unter der Leitung des Karl von Decker entstanden sind, zählen zu den großen historischen Kartenwerke der früheren Provinz Brandenburg. Als Grundlage für die Erstellung dienten seinerzeit die sogenannten Quadratmeilenblätter im Maßstab 1 : 25 000. Durch damalige Zusammenfassung und Reduzierung auf den kleineren Maßstab entstanden Unikate, die nun für jeden als Faksimiledrucke verfügbar sind.
Die im Bestand der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz – befindlichen Originale sind von der LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) reproduziert worden. Die aus neun Kartenblättern bestehende „Neuauflage“ kann als Faksimiledruck bei der LGB einzeln oder als Set bestellt werden. Die Kartenblätter zeigen Berlin und Spandau sowie die Umgebung, u.a. mit Potsdam, Nauen, Oranienburg, Bernau, Strausberg, Storkow, Mittenwalde und Ludwigsfelde (siehe Blattübersicht ). Die Karten liegen als Mehrfarbdrucke vor und haben ein Maß von 65 cm x 55 cm. Eine einzelne Karte bietet die LGB für 12 € an, das neunteilige Set gibt es für 81 €.

Mehr Informationen unter: http://www.geobasis-bb.de/GeoPortal1/produkte/decker.html

September 2013 – Umsetzung der Open-Data-Initiative des Landes Berlin für Produkte der Geoinformation

Im Rahmen der Umsetzung der Open-Data-Initiative des Landes Berlin werden zum 1. Oktober 2013 die von der für Geoinformation zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bislang festgesetzten Preise und Bezugsbedingungen für die amtlichen Karten und weitere Produkte der Geoinformation vollständig aufgehoben. Die gebührenrechtlichen Vorschriften, z. B. für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, bleiben jedoch bestehen. Für die Bereitstellung von Daten auf maschinenlesbaren Datenträgern werden marginale Gebühren erhoben (Quelle: Bekanntmachung StadtUm III A 1 vom 10.09.2013 (Amtsblatt vom 20.9.2013, S. 1977).

Für die Bereitstellung von Geodaten in der Zuständigkeit
  • der für Geoinformation zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie
  • der für das Vermessungswesen zuständigen Stellen der Bezirksämter für Berlin in Bezug auf flächendeckend vorliegende amtliche Kartenwerke (Landeskartenwerke)
    gelten zukünftig folgende Nutzungsbestimmungen:

Geodaten und Geodatendienste, einschließlich zugehöriger Metadaten, werden für alle derzeit bekannten sowie für alle zukünftig bekannten Zwecke kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt, soweit nicht durch besondere Rechtsvorschrift anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem entgegenstehen.

Die bereitgestellten Geodaten und Metadaten dürfen insbesondere
  • vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;
  • mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden;
  • in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
Die bereitgestellten Geodatendienste dürfen insbesondere
  • mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden;
  • in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
Die Nutzer haben sicherzustellen, dass
  • alle den Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten beigegebenen Quellenvermerke und sonstigen rechtlichen Hinweise erkennbar und in optischem Zusammenhang eingebunden werden;
  • Veränderungen, Bearbeitungen, neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden.

Ab dem 01.10.2013 stellt die Abteilung Geoinformation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die amtlichen Kartenwerke des Landes Berlin und die sonstigen Geodaten der Abteilung – Geoinformation sukzessive kostenfrei über Geodienste zur Verfügung gestellt. Solange Geodaten noch nicht online abgegeben werden können, werden für die Offlineabgabe Grenzkosten in geringen Umfang erhoben. Die Abgabe analoger und vorkonfektionierter Geodatenprodukte wird dort eingestellt.

Die bisherigen vielschichtigen Nutzungsbedingungen werden aufgehoben und durch neue einheitliche Nutzungsbedingungen, die eine kostenfreie kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung erlauben, ersetzt. Die Nutzungsbedingungen werden bei den Geodaten abgebildet. Sie werden künftig in der Portalanwendung “Karten, Pläne, Daten – online” unter Kurzinfo angezeigt und in den Listen der WMS- und WFS-Dienste.

WMS-Liste

WFS-Liste

Juli 2013 – Landeskartenwerk – Karte von Berlin 1:5000 (K5) in neuer Auflage

Die digitale Karte 1:5000 (K5) der Berliner Bezirke (Datenstand 1.2.2013) steht im FIS-Broker kostenfrei zur Verfügung. Sie umfasst ganz Berlin in Farbe und in Schwarz / Weiß.

K5 im FIS-Broker

Aktualisierte Daten im Vektor- und Rasterdatenformat für Kartenausschnitte können bei den bezirklichen Vermessungsstellen beantragt werden.

Juni 2012 – Faksimiledrucke historischer Karten aus dem 17. bzw. 18. Jahrhundert

Der Fachbereich Vermessung und Geoinformation des Bezirksamts Spandau von Berlin hat das Angebot für Freunde historischer Karten erweitert. Neu im Vertrieb sind drei vom Landesvermessungsamt in Potsdam gedruckte Faksimiledrucke historischer Karten aus dem 17. bzw. 18. Jahrhundert, deren Originale sich im Brandenburgischen Landeshauptarchiv befinden:

– Spezialkarte von der Mittelmark, 1791, Maßstab ca. 1 : 300.000
gezeichnet von dem 1754 in Spandau geborenen Daniel Friedrich Sotzmann

– Karte des Kurfürstentums Brandenburg, zwischen 1725 – 1750, ca. 1 : 550.000
neu herausgegeben von Jacob Paul von Gundling, verbessert von Reiner und Josua Ottens, Amsterdam (mit Nebenkarte: Neue Karte der Umgebung von Berlin und Spandau, ca. 1 : 100.000)

– Die Markgrafschaft und das Kurfürstentum Brandenburg, 1696, ca. 1 : 450.000
herausgegeben von Nicolaus Sanson d’ Abbeville d.Ä., Paris

Die vorgestellten Faksimiles der im Original altkolorierten Kupferstiche sind dank modernster Vervielfältigungstechnik kaum von den Originalen zu unterscheiden. Sie bieten eine sehr gute Grundlage für vielfältige Forschungen, stellen aber gerahmt auch einen schönen Wandschmuck dar.

Die großformatigen Einzelblätter können beim Fachbereich Vermessung und Geoinformation, Carl-Schurz-Str. 2 (Rathaus, Zimmer 420, e-mail: vermessungsamt@ba-spandau.berlin.de), 13578 Berlin zum Preis von je 12,00 € erworben werden (zzgl. Versandkosten bei schriftlichen Bestellungen). Hier kann man sich auch über das gesamte Angebot an aktuellen und historischen Karten informieren.

Bestellung von Karten

Mai 2012 – Landeskartenwerk – Karte von Berlin 1:5000 (K5)

Die neue DVD der aktuellen digitalen Karte 1:5000 (K5) der Berliner Bezirke ist zum Preis von 120,- EUR erschienen. Sie umfasst ganz Berlin in Farbe und in Schwarz / Weiß.

Damit stehen auch aktualisierte Daten im Vektor- und Rasterdatenformat für Kartenausschnitte zur Verfügung.

15.10.2011 – Organisationsveränderungen in Berlin

Mit Beginn der 17. Wahlperiode des Berliner Landesparlaments, nach den Wahlen im September 2011, wurde eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22. Oktober 2008 wirksam, welches eine einheitliche Gliederung der dann 10 Fachämter der 12 Bezirksverwaltungen bewirken soll. Die Berliner Vermessungsämter sind seitdem ein Fachbereich in den bezirklichen Stadtentwicklungsämtern (Aufgabenstellungen Stadtplanung, Bau- und Wohnungsaufsicht, Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung), Denkmalschutz und Quartiersmanagement).

Zum Bezirksverwaltungsgesetz