Onlineantrag auf Abgabe von digitalen Daten der amtlichen Liegenschaftskarte (ALKIS)

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1. Ich beantrage einen Ausschnitt:

b) Für das Gebiet

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

2. Antragstellende Person:

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten. Die angegebenen Kontakt-E-Mail-Adressen sind noch nicht für E-Mails mit digitaler Signatur vorbereitet.

3. Bemerkungen / Hinweise zum Antrag:

  • Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Daten. Die Datenabgabe unterliegt dem Verwendungsvorbehalt des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin und den Regelungen des Datenschutzrechts; die Daten sind wirksam gegen missbräuchliche Benutzung zu sichern. Die missbräuchliche Verwendung der Daten wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und unterliegt der Strafandrohung des Datenschutzrechts.
  • Die Koordinaten aus dem ALKIS®-Datenbestand dürfen nur für graphische Darstellungen benutzt werden. Sie dürfen nur so verwendet werden, dass eine Verwechslung mit amtlichen Aussagen aus dem Liegenschaftskataster ausgeschlossen ist (§ 17 Abs. 1 VermGBln). Eine Übertragung in die Örtlichkeit oder eine Ableitung von Bemaßungen aus den Koordinaten für Bauvorhaben und Planungszwecke ist nicht sachgerecht.
  • Die Daten aus dem ALKIS®-Datenbestand werden geldleistungsfrei abgegeben. Für die Fertigung von Abgabedateien werden Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung nach dem jeweils benötigten Zeitaufwand erhoben (je angefangene halbe Stunde 32,00 €). Der Versand von Dateien erfolgt grundsätzlich nur als Dateianhang per E-Mail. Sofern der Antragsteller im Auftrag einer Behörde des Landes Berlin tätig ist, ist für die behördeninterne Kosten- und Leistungsrechnung mit dem Antrag eine Bescheinigung gemäß dem Rundschreiben V 17/97 der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr vorzulegen.
  • Anträge auf Abgabe von Daten für zusammenhängende Bereiche aus mehreren Bezirken Berlins für den gleichen Verwendungszweck sind zentral bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen IIIC4, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin zu stellen.
  • Verstöße gegen § 7 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (unbefugtes Vervielfältigen und/oder Weitergabe der Daten) stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Eingabebeispiel: 22.02.2022

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