Inhaltsspalte
Autowaschen
Worum geht es?
Nach dem Berliner Wassergesetz (BWG) darf Abwasser, das bei der Reinigung von Fahrzeugen anfällt und mit Reinigungsmitteln versetzt ist, nicht direkt oder über einen Kanal (z.B. die Regenwasserkanalisation) in ein Gewässer oder ins Grundwasser gelangen. In rund 3/4 des Stadtgebiets ist die Autowäsche daher verboten. Darüber hinaus sind in den Wasserschutzgebieten weitere sehr strenge Auflagen zu beachten. Diese können den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen entnommen werden.
Das Abwasser aus der Fahrzeugwäsche enthält nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch Kraft- und Schmierstoffe, die in Gewässer und Boden gelangen können. Daher empfehlen wir, Fahrzeuge grundsätzlich in Waschanlagen waschen zu lassen. Dort wird das Waschwasser mit Abscheidern und Wasseraufbereitungsanlagen behandelt und gereinigt. Anschließend wird es größtenteils zum Waschen wiedererwendet, ein Rest geht in die Kanalisation.
Neben der Entfernung von Schadstoffen aus dem Abwasser und dem geringen Wasserverbrauch ist ein weiterer Vorteil, dass die Technik der Waschanlagen sowie die darauf abgestimmten abscheiderfreundlichen Reinigungsmittel den Fahrzeuglack schonend behandeln.
Übersichtskarten zur Entsorgung von Regen und Abwasser in Berlin finden Sie im Digitalen Umweltatlas .
Ansprechpersonen Bezirke
Formulare / Broschüren / Merkblätter
Gesetze / Vorschriften
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur