Beachten Sie beim nächsten Urlaub das neue Pauschalreiserecht

Pressemitteilung vom 13.07.2018

Während viele Berlinerinnen und Berliner gerade ihren Urlaub genießen, buchen andere bereits die nächste Reise. Doch wer nach dem 1. Juli eine Reise gebucht hat oder bucht, für den gelten möglicherweise die neuen Regelungen des Pauschalreisrechts.

Das sind die zentralen Aspekte des neuen Pauschalreiserechts:

  • Das neue Pauschalreiserecht gilt für Reisen, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht wurden.
  • Neben der Pauschalreise und der Individualreise ist eine weitere Kategorie eingeführt worden: Die verbundene Reiseleistung. Eine solche liegt dann vor, wenn mindestens zwei Leistungen für dieselbe Reise getrennt ausgewählt und bezahlt werden (zum Beispiel Flug und Hotel). Dies muss innerhalb von 24 Stunden geschehen sei.
  • Was bedeutet die verbundene Reiseleistung für die Urlauber? Die Vermittler solcher verbunden Reiseleistungen, zum Beispiel die Online-Portale, müssen das eingenommene Geld künftig, wie ein Reiseveranstalter, gegen Insolvenz absichern.
  • Reisende müssen außerdem künftig aktiv, ausführlicher und anhand von europaweit einheitlichen Formularen informiert werden. Insbesondere müssen die wesentlichen Reiseleistungen, der Name des Reiseveranstalters, der Reisepreis und die Zahlungsmodalitäten aufgeführt sein.
  • Die Ansprüche aus Reisemängeln verjähren nach neuem Recht erst nach 2 Jahren. Bislang mussten die Betroffenen ihre Reisemängel binnen eines Monats nach Abschluss der Reise geltend machen.
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die Reiseveranstalter anbieten, fallen nicht mehr unter das Pauschalreiserecht.
  • Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 Prozent möglich. Bisher konnten die Betroffenen bereits bei einer Preiserhöhung von 5 Prozent vom Vertrag zurücktreten. Beispiel hierfür sind etwa Preiserhöhungen nach der Buchung wegen gestiegener Kerosinpreise oder veränderter Wechselkurse.

Hintergrund für die Novellierung des neuen Reiserechts war, dass immer mehr Menschen keine klassischen Pauschalreisen mehr buchen, sondern ihre Reisen individueller zusammenstellen – häufig mit Hilfe des Internets („Click-Trough-Verfahren“). Der bisher gültige Rechtsrahmen stammte aus dem Jahr 1990, also aus einer Vor-Internetzeit. Die neuen Regelungen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab § 651a.