Pressegespräch: Wie können Ersatzfreiheitsstrafen verhindert werden?

Pressemitteilung vom 18.06.2018

Ersatzfreiheitsstrafen kommen dann zum Einsatz, wenn die Betroffenen ihre Geldstrafen nicht zahlen. Welches Ausmaß hat diese besondere Form der Freiheitsstrafe? Wer ist davon besonders betroffen? Was wird unternommen, um es erst gar nicht zu einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen zu lassen?
Diese und andere Hintergründe zum Thema werden auf einem Pressegespräch dargestellt und erläutert.

Donnerstag, 21. Juni 2018 um 13.00 Uhr
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin
Saal D, 3. OG

Teilnehmende:
  • Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
  • Gabriele Grote-Kux, Leiterin der Sozialen Dienste der Justiz

Wir bitten um Ihre Anmeldung bis 20. Juni, 16 Uhr an: pressestelle@senjustva.berlin.de

Bei Rückfragen: Michael Reis, Stellv. Pressesprecher, Tel. 030 9013 – 3644