- mindestens 18 Jahre alt
- Vorliegen einer gültigen unbefristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (bei Nichtzugehörigkeit zur Europäischen Union)
- mindestens die Berufsbildungsreife (bzw. Hauptschulabschluss) oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- Besitz einer Fahrerlaubnis (Klasse 3 oder B)
- Bestehen der Eignungstests und Nachweis auch körperlich den Anforderungen des Einsatzes im Objektschutz in jeder Hinsicht gewachsen zu sein.
- einwandfreier Leumund (insbesondere keine Vorstrafen)
- gesundheitliche Eignung für den Objektschutz (gemäß polizeiärztlicher Untersuchung)
- uneingeschränkte Bereitschaft und Eignung zum Schicht- und Wechselschichtdienst
Die Polizei Berlin ändert ihren Umgang mit Tätowierungen!
Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, können künftig in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität ihrer Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.
Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen mit den polizeilichen Anforderungen nicht zu vereinbaren, die
- rechts- oder linksradikale bzw. extremistische,
- entwürdigende,
- sexistische bzw. frauenfeindliche,
- gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen beinhalten.
Weiterhin unzulässig sind Brandings, Implantate und andere Körpermodifikationen im sichtbaren Bereich.
Erwartet werden darüber hinaus:
Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich den Herausforderungen der vielschichtigen Bewachungsaufgaben mit vollem Einsatz zu stellen.