Anmeldung und Unterrichtsvertrag
Die Verwaltung der Musikschule nimmt während der Sprechzeiten auch persönlich Ihre Anmeldungen entgegen.
Ein Unterrichtsvertrag kann nur zum 1. eines Monats geschlossen werden. Nach Möglichkeit berücksichtigt die Musikschule Ihre Wünsche bezüglich eines Unterrichtsstandortes in Ihrer Nähe. Im Anschluss nach der Anmeldung beauftragt die Musikschule eine Lehrkraft mit der Durchführung des Unterrichtes. Die beauftragte Lehrkraft setzt sich telefonisch mit dem/der Schüler/in in Verbindung, um verbindlich die Zeit und den Ort des Unterrichtes zu vereinbaren.
Der Unterrichtsvertrag beinhaltet eine entgeltpflichtige Probezeit. Er ist zunächst bis zum Ende desjenigen Monats befristet, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Wird der Vertrag nicht spätestens am Tag der zehnten Unterrichtsstunde schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbefristete Zeit. Der Vertrag kann dann unter Einhaltung einer im Vertrag stehenden Frist gekündigt werden.
Die Ferien der Berliner Schule gemäß dem Ferienplan der für Schulen zuständigen Senatsverwaltung sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei.
Bei Abschluss eines Vertrages für Einzel- oder Gruppenunterricht erhält der/die Schüler/in die Berechtigung zur entgeltfreien Teilnahme am Ensemble- und Ergänzungsunterricht.