Anmeldung

Anmeldung und Unterrichtsvertrag

Die Verwaltung der Musikschule nimmt während der Sprechzeiten auch persönlich Ihre Anmeldungen entgegen.

Ein Unterrichtsvertrag kann nur zum 1. eines Monats geschlossen werden. Nach Möglichkeit berücksichtigt die Musikschule Ihre Wünsche bezüglich eines Unterrichtsstandortes in Ihrer Nähe. Im Anschluss nach der Anmeldung beauftragt die Musikschule eine Lehrkraft mit der Durchführung des Unterrichtes. Die beauftragte Lehrkraft setzt sich telefonisch mit dem/der Schüler/in in Verbindung, um verbindlich die Zeit und den Ort des Unterrichtes zu vereinbaren.

Der Unterrichtsvertrag beinhaltet eine entgeltpflichtige Probezeit. Er ist zunächst bis zum Ende desjenigen Monats befristet, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Wird der Vertrag nicht spätestens am Tag der zehnten Unterrichtsstunde schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbefristete Zeit. Der Vertrag kann dann unter Einhaltung einer im Vertrag stehenden Frist gekündigt werden.

Die Ferien der Berliner Schule gemäß dem Ferienplan der für Schulen zuständigen Senatsverwaltung sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei.

Bei Abschluss eines Vertrages für Einzel- oder Gruppenunterricht erhält der/die Schüler/in die Berechtigung zur entgeltfreien Teilnahme am Ensemble- und Ergänzungsunterricht.

Leihinstrumente

Sollte Ihnen kein eigenes Instrument zur Verfügung stehen, beraten wir Sie gern bei der Auswahl.

In begrenzt Umfang kann die Musikschule Leihinstrumente gegen ein Entgelt von 6,00 €/Monat zur Verfügung stellen. Für diese entliehen Instrument muss der/die Schüler/in eine Intrumentenversicherung abschließen. Die Versicherung richtet sich nach dem Wert des Instrumentes und liegt bei ca. 35,00 € bis 50,00 €/Jahr.

Für das Entgelt der Leihinstrumente gibt es keine Ermäßigungsmöglichkeit.

Bildungsgutscheine

Mit Beginn des Jahres 2011 hat Ihr Kind zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, sofern Sie für dieses Kind, das nicht älter als 24 Jahre alt ist, Leistungen nach SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag nach $ 6 a BKGG, WoGG, AsylbLG erhalten.

Zu den Angeboten die für Ihr Kind bis zur Beendigung des 17. Lebensjahres finanziert bzw. bezuschusst werden, zählen auch alle Unterrichtsangebote unserer Musikschule. Für die Musikschulentgelte bekommen Sie bis zu 10,00 € Zuschuss pro Monat. Sie können einen Nachweis über die Teilnahme am Unterrichtsangebot und die Kosten ausstellen lassen. Diesen Nachweios reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle (Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldamt) ein und beantragen dort die Gewährung der Leistung. Das Geld wird dann bis zu der Grenze von 10,00 € pro Monat direkt an den Anbieter der Teilhabeleistung (z. B. Musikschule) überwiesen. Anträge finden Sie im Internet.