Die öffentliche Hand kann ein zu veräußerndes Grundstück über einen Zeitraum von beispielsweise einem Jahr einem Projekt zur Verfügung stellen, also „anhand geben“. In dieser Zeit können Details zum ↦Planungsrecht und zur Finanzierung des Projekts geklärt werden, ohne den Verkauf des Grundstücks an Dritte befürchten zu müssen. Dies hat den Vorteil, dass auch Projekte mit starker sozialer Ausrichtung und umfangreichen Abstimmungsprozessen eine Chance gegenüber fnanziell gut aufgestellten Projektentwicklungen bekommen.
Anhandgabe
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Konrad Braun
(openBerlin e.V.)
Magnus Hengge
(studio adhoc GmbH)
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